28.08.2008 - 02:43
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  #1  
Alt 21.02.2005, 20:22
Benutzerbild von cyrtic
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Die genaue Definition von "Fürst"

Seid gegrüsst

Ich hoffe, hier kann mir jemand ein bisschen weiter helfen. In der Wikipedia habe ich nichts gutes gefunden, und auch sonst nicht.

Was ist ein Fürst eigentlich? In Übersetzungen wird er auch immerwieder Prinz gennant?

cyrtic
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  #2  
Alt 21.02.2005, 20:55
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Ein Lokalherrscher im Deutschen Reich.
Neben dem Fürsten gibt es noch die Titel Baron, Herzog und Großherzog, wober der Titel Großherzog von Napoleon erschaffen wurde.
Ein Fürst war ein Mensch von Adel der ggf. ein Lehen besaß dies war aber nicht zwingen Erforderlich.

Ein gutes Beispiel sind die (Kur-)Fürsten im Heiligen Römischen Reich, welche ja offiziell Verwalter eines der Krone gehörendem Gebiet waren.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #3  
Alt 22.02.2005, 14:33
Benutzerbild von cyrtic
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Beiträge: 71
aha, dann ist der fürst nicht ein besitzer des landes, sondern verwaltet es nur für den könig?? und der könig verwaltet ein grösseres reich nur für den keiser?

cyrtic
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  #4  
Alt 22.02.2005, 14:37
Benutzerbild von Wulfnoth
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Der Kaiser ist eine Figur, welche der römischen Geschichte entspringt. Ich werde heute Abend dazu noch mehr schreiben, aber jetzt habe ich leider nicht so viel Zeit.

Der Fürst war im Grundgedanke ein Verwalter eines Territoriums für den König. Geprägt wurde dieser Gedanke im Frankenreich. Im laufe des Mittelalters hat sich die Position des Fürsten stark verändert und in manchen Ländern wurde er mächtiger als der König. Gute Beispiele hierfür sind Frankreich und das Hl. Römische Reich. Theoretisch zwar war der Fürst dann noch durch den König absetztbar aber die Adelsfamilien hatten solche macht gewonnen, dass eine solche Aktion einen Bürgerkrieg hervor gerufen hätte.

Im Hl. Römischen Reich ist die Sache noch etwas anders durch die Stammesfürstentümer. Auich dazu schreibe ich heute Abend noch etwas.
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  #5  
Alt 22.02.2005, 16:19
Benutzerbild von Wulfnoth
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Der Titel Kaiser kommt vom Eigennamen Caesar, wovon die Griechische Form Kaisaros oder so ähnlich ist. Ich spreche leider kein Griechisch und kann das deswegen aus dem Stehgreif nicht so sagen.
Sämtliche Europäischen Titel für Kaiser sind entweder aus dem Wort Caesar oder dem Wort Imperator abgeleitet. Bei den romanischen Sprachen meist Imperator.

Der Römische Kaiser kannte den Titel Kaiser im eigentlich Sinne noch nicht. Der Titel für diese Position lautete Caesar Augustus und der Kaiser war in der römischen "Verfassung" wenn man sie denn so nennen kann als Princeps eingegliedert, was soviel wie Erster Bürger heißt.
476 alsi de Macht Roms im Westen zusammenbrach war das römische Reich in zwei Herrschaftsbereiche gespalten. Den Osten und den Westen. Im Westen wurde der Kaiser abgesetzt und die Herrschaftsinsignien in den Osten geschickt, wodurch der Ostkaiser wieder Alleinherrscher wurde. Der Kaiser in Konstantinopel (Ostkaiser) war aber aufgrund der schwierigen Außenpolitischen und Innenpolitischen Lage nicht in Macht sich im Westen durchzusetzten (Von dem Zwischenspiel des Justinian mal abgesehen) und die Germanen gründeten dort unabhängige Königreiche, die auch nur zu Anfang noch vom Osten bestätigt werden mussten.
Die Kaiserkrönung Karl d. Gr. stellte formal das Römische Reich im Westen wieder her und auch seine Nachfolger im Ostfrankenreich (der "Deutschen" Hälfte ) hoben darauf Anspruch.
Das was den Kaiser vom König abhebt ist die Tatsache, dass er vom Papst gesalbt/gekrönt wird und beruht auf der Ideologie der Römer welche Staat und Kirche nie getrennt haben. D. h. der Kaiser hatte zumindestens theoretisch auch Macht über die Kirche. Zwar wurde dies vom Papst immer wieder in Frage gestellt und der Konflikt gipfelte im Investurstreit.
Der Kaiser war also in der Lage über Könige und Klerus zu herrschen. Im Prinzip war der Kaisertitel auch an kein Land gebunden was sich aber später aufgrund von Gewohnheit änderte und der Kaiser war auch meist noch König von einem Land. Anfangs König der Franken später Germanischer König (d.h. Deutscher König).

In der Neuzeit wurde der Titel Kaiser sehr häufig verwendet und lässt sich deswegen schwieriger von dem des Königs abheben.
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  #6  
Alt 27.02.2005, 14:00
Wien
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Lichtenstein ist doch auch ein Fürstentum oder?

Gruss aus Wien
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  #7  
Alt 27.02.2005, 14:05
Benutzerbild von Wulfnoth
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Ja genau!
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  #8  
Alt 27.02.2005, 14:15
Wien
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Original von Wulfnoth
Ja genau!
Da wir ja schon beim Thema sind, hast du vielleicht Landkarten von Lichtenstein?

Gruss aus Wien
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  #9  
Alt 28.02.2005, 14:27
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nein, aber ich hab eine



cyrtic
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  #10  
Alt 28.02.2005, 14:55
Wien
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Oh vielen Dank cyrtic! So eine Hab ich gesucht!

Gruss aus Wien
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  #11  
Alt 28.02.2005, 15:23
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du solltest dein nachbarland doch eigentlich ein wenig kennen

cyrtic
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  #12  
Alt 28.02.2005, 18:33
Wien
Gast
 
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Ich kenne mich zwar in der Geschichte von Lichtenstein ein wenig aus, aber die Geographischen Daten sind mir noch nicht so bekannt gewesen!

Deshalb hab ich ja nach einer Brauchbaren Karte gefragt!

Gruss aus Wien
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  #13  
Alt 28.02.2005, 19:34
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Ich muss zugeben (und das ist mir ziemlich peinlich) bis zur Frage ob Liechtenstein von einem Fürsten regiert wird habe ich noch nicht einmal eine Ahnung gehabt wo das liegt...

ja, ja, diese Plattländer aus dem Norden
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  #14  
Alt 28.02.2005, 20:53
Benutzerbild von cyrtic
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jep, es hat einen fürsten, ein ganz schlauen sogar immer wenn er etwas vor dem volk durchsetzen will, dann droht er, falls sie nicht zustimmen, nach österreich auszuwandern (glaube wien )

er heisst hans adam II. Und im ganzen fürstentum hänen bilder von ihm rum (so nordkoreamässig..)

wir waren einmal (als ich noch sehr klein war) mit der schule im grössten hallenbad des landes (ok. das einzigste), und da haben wir einen blöden spruch über den alten knakcer da an der wand gemacht, und schon wurden wir von 3 schülerINNEN, angemacht, das sei der fürst, und wir sollen gefälligst die KLAPPE halten!

cyrtic
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  #15  
Alt 28.02.2005, 21:12
Wien
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Beiträge: n/a
Hab mal ein paar Fakten über Lichtenstein zusammengesucht!

Regentschaft Name Lebensdaten
1608 - 1627 Fürst Karl I. 1608 - 1627

1627 - 1684 Fürst Karl Eusebius 1611 - 1684

1699 - 1712 Fürst Hans-Adam I. 1657 - 1712

1712 - 1718Fürst Josef Wenzel 1696 - 1772
1732 - 1745Fürst Josef Wenzel 1696 - 1772
1748 - 1772 Fürst Josef Wenzel 1696 - 1772

1718 - 1721 Fürst Anton Florian 1656 - 1721

1721 - 1732 Fürst Josef Johann Adam 1690 - 1732

1732 - 1748 Fürst Johann Nepomuk Karl 1724 - 1748

1772 - 1781 Fürst Franz Josef I. 1726 - 1781

1781 - 1805 Fürst Alois I. 1759 - 1805

1805 - 1836 Fürst Johann I. 1760 - 1836

1836 - 1858 Fürst Alois II. 1796 - 1858

1858 - 1929 Fürst Johann II. 1840 - 1929

1929 - 1938 Fürst Franz I. 1853 - 1938

1938 - 1989 Fürst Franz Josef II. 1906 - 1991

1989 Fürst Hans-Adam II. 1945

Quelle: http://www.deutsche-schutzgebiete.de...chtenstein.htm

Zahlen und Fakten
Staatsform, Verfassung
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt (Art. 2 der Verfassung von 1921).

Staatsoberhaupt
Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf von Rietberg. Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II., übernahm Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft.

Am 15. August 2004 setzt S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, als seinen Stellvertreter ein und betraut ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung zustehenden Hoheitsrechte.

Parlament
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den Sitzungen des Gesamtlandtags aus. Der Liechtensteinische Landtag ist im internationalen Vergleich ein kleines Parlament.

Regierung
Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments ernannt.

Gerichte
Die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen wird in erster Instanz durch das Landgericht, in zweiter Instanz durch das Obergericht und in dritter und letzter Instanz durch den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Gerichte des öffentlichen Rechts sind der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof. Die Gerichte haben ihren Sitz in Vaduz.

Hauptort
Vaduz

Einwohner
34'294 Einwohner (Ende 2003); davon 34 % Ausländer,
hauptsächlich Schweizer, Österreicher und Deutsche.

Sprache
Amtssprache ist Deutsch, Umgangssprache ein alemannischer Dialekt.

Religion
80.4 % der Bevölkerung sind römisch-katholisch und
7.1 % protestantisch; 12.5 % gehören einer anderen Religion an.

Staatsfeiertag
15. August

Währung
Schweizerfranken

Fläche
160.0 km²

Geographische Angaben
Höchster Berg:
Grauspitz 2'599 m ü.M.

Tiefster Punkt:
Ruggeller Riet 430 m ü.M.

Grösste Ausdehnung:
Länge 24.6 km, Breite 12.4 km

Lage
zwischen 47° 16' 14"/47° 02' 54" nördlicher Breite
und 9° 28' 18"/9° 38' 08"östlicher Länge

Nachbarstaaten
Schweiz und Österreich

Landesgrenzen
Insgesamt 76 km, davon 41.1 km mit der Schweiz (Kanton St. Gallen 27 km,
Kanton Graubünden 14 km) und 34.9 km mit Österreich (Land Vorarlberg)

Fest- und Feiertage
Neujahr, 1. Januar
Heilige Drei Könige, 6. Januar
Maria Lichtmess, 2. Februar
Fasnachtsdienstag
Josefstag, 19. März
Karfreitag
Ostersonntag
Ostermontag
Tag der Arbeit, 1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Fronleichnam
Maria Himmelfahrt, 15. August (Staatsfeiertag)
Maria Geburt, 8. September
Allerheiligen, 1. November
Maria Empfängnis, 8. Dezember
Weihnachtstag, 25. Dezember
Stefanstag, 26. Dezember

Quelle: http://www.liechtenstein.li/eliechte...und_fakten.htm

Gruss aus Wien
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