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11.09.2007, 15:12
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Deutschlands Verhältnismäßigkeiten
-Potsdam-
Rückblende. Ein schwarzer Ingenieur greift in betrunkenem Zustand Nachts 2 deutsche an und bekommt dabei eine aufs Maul. Unser Staat sieht seine Chance der Welt zu zeigen wie Stark wir sind. Per Helikopter, Bein und Fußfesseln und Schwarzen Kapuzen über das Gesicht gezogen werden - ja richtig - die zwei deutschen spektakulär verhaftet. Für die Bild und andere unfreie Medien war sofort klar - Nazis!
So, diese Rückblende nur damit ich meine Thesen nicht nur mit einem Bsp. untermauern muss.
-Frankfurt-
Ein Rabbiner wird von einem Muslim angestochen. Er überlebt Gott sei dank. Soweit so gut. Bevor ich weiter mache, muss ich eingestehen, dass ich falsch lag. Ursprünglich nahm ich an, dass die Medien dem Fall wenig aufmerksamkeit entgegenbringen. Immerhin sagte selbst der Zentralrat - der ja bei beinahe jedem Verbrechen die SA wieder aufmarschiert sieht, das man die Kirche im Dorf lassen soll.
Nun lese ich heute das 50!!!! Fahnder auf den Fall angesetzt worden sind - 50!!!!
Ist das Verhältnismäßig? Wie viele Fahnder würden denn nach meinem Messerstecher suchen??? Unsere Politiker erbrechen sich natürlich wieder in Selbstmitleid. OB Roth lässt es sich natürlich nicht nehmen sich am Krankenbett des armen Rabbis blicken zu lassen.
Was läuft falsch in diesem Staat? Von einem gesunden Selbstverständnis kann man meiner Meinung nach nicht sprechen.
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11.09.2007, 16:42
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Administrator
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Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München
Beiträge: 2.413
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ich denke du willst sagen dass ein judenleben mehr wert ist als ein deutsches leben 
Kann ich in teilen zustimmen, zumindest habe ich das gefühl, dass es so gehandhabt wird, aber ich denke vor allem wegen der medienmacht  die hinter diesen opfergruppen steht
Ich finde dein bsp kann man sehr gut um das bsp des bankerjungen da (ich glaub auch in ffm irgendwo) wo man alle geschütze aufgeboten hat um den bonzenjungen sofort wiederzubekommen. Vor allem das medienecho war riesig, wenn aber jeden dritten tag nen anderes kleines mädel auf dem schulweg verschwindet, dann wird da zwar auch intensiv gesucht, aber mann kann das gefühl bekommen, nicht so intensiv wie bei der Oberschicht
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11.09.2007, 19:54
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50 Fahnder bedeutet nichts anderes als eine Mordkommission. Wobei die Presse generell da nicht durchblickt und Personalzahlen falsch interpretiert.
50 Fahndern waren es sicherlich nicht, da wurde das gesamte Ermittlungspersonal gezählt.
Mordkommissionen haben einen festen Aufbau und eine feste Anzahl an Beamten, in den meisten Bundesländern.
Wenn ich mich recht entsinne, gibt es in einigen Bundesländern sogar permanent bestehende Mordkommissionen.
Einen solchen Aufwand erfährt fast jeder Mord und das ist nicht zuletzt der grund dafür, daß von den bekannt gewordenen Morden weit über 90% (nagelt mich nicht fest... ich glaube 98%) aufgeklärt werden.
Das ist also nichts besonderes.
Geändert von Novalis (11.09.2007 um 20:03 Uhr).
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11.09.2007, 19:58
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Zitat von TigerMC
aber mann kann das gefühl bekommen, nicht so intensiv wie bei der Oberschicht
Klar, wenn Daddy der Macker vom Polizeipräsidenten ist...
Das hat nicht generell etwas mit der Oberschicht sondern mit Einfluß zu tun.
Hier gabs ne Serie von Villeneinbrüchen nachts, teilweise 5 Villen pro Nacht.
Hat sich nicht viel getan. Bis es einen Staatsrat erwischt hat, der direkt mal den Polizeipräsidenten angerufen hat.
Schwupps durfte nächtelang observiert werden.
(Sorry für Doppelposting)
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11.09.2007, 20:48
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Es gab aber keinen Mord! Und selbst wenn, halte ich eine Kommision von 50 Leuten für sehr unwahrscheinlich.
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11.09.2007, 20:53
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Zitat von mozart
Es gab aber keinen Mord! Und selbst wenn, halte ich eine Kommision von 50 Leuten für sehr unwahrscheinlich.
Natürlich. Es gab einen versuchten Mord.
Und eine Mordkommission besteht aus round about 20 Ermittlern + Zuarbeitern.
Daran ist nichts ungewöhnliches.
Es gibt sicher viel ungewöhnliches in unserem Staat.
Auch und Gerade mit verhältnismäßigkeiten und Ausländern.
Hier sehe ich aber wie gesagt nichts ungewöhnliches.
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11.09.2007, 21:03
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Ich finde es schon bemerkenswert, dass eine OB einen Krankenhausbesuch macht. Ich finde es sehr bemerkenswert, dass ein Ministerpräsident Statements abgibt zu einem Verbrechen, wie es in Hessen wahrscheinlich x mal vorkommt.
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11.09.2007, 22:38
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Plebejer
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Registriert seit: 08.02.2007
Beiträge: 18
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Ist relativ einfach erklärt. Der Rabbi ist mit unserer Frau Roth persönlich gut bekannt. (wurde auch in den Medien berichtet) Da werden schnell mal 50 Polizisten aktiviert. Und der Krankenhausbesuch ist da schon selbstverständlich.
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17.09.2007, 11:54
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Propraetor
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Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 598
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mal was anderes:
vor ein paar jahren hat ein betrunkener autofahrer bei uns in graz zwei menschen getötet (ich glaube ein kleines mädchen und ihren opa, bin mir nicht sicher). er hat zwei oder drei jahre gefängniss "gekriegt", eben die höchststrafe für fahrlässige tötung. ein paar tage später hat ein jugendlicher die kasse für die kerzen auf nem friedhof aufgebrochen und hat dafür fünf jahre gekriegt.
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Wahrlich glücklich ist, wer am Abend sagen kann, heute habe ich gelebt - Horaz
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17.09.2007, 12:05
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Praetor
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: München
Beiträge: 417
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naja, ist zwar ein extremes beispiel und ich kenne die umstände nicht aber bei dem einen war es vorsatz bei dem anderen ein selbstverschuldeter unfall.
extremer finde ich dass du in deutschland als vergewaltiger eine kürzere haftstrafe zu erwarten hast als ein steuerhinterzieher.
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17.09.2007, 12:07
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Censor
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Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 1.191
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ein paar tage später hat ein jugendlicher die kasse für die kerzen auf nem friedhof aufgebrochen und hat dafür fünf jahre gekriegt.
Der war garantiert vorbestraft und/oder auf Bewährung. Und außerdem ist das ein widerlich raffgieriges Verbrechen, womit ich jetzt den Tod von zwei Menschen nicht herunter spielen will.
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Die Leute streiten im allgemeinen nur deshalb, weil sie nicht diskutieren können - G.K. Chesterton
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Kennt ihr schon unsere Benutzerkarte?
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17.09.2007, 12:34
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Homo Novus
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Registriert seit: 30.01.2007
Ort: Köln
Beiträge: 288
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da fällt mir auch n bsp ein, auch wenn das eindeutig offtopic ist^^
als ich vor jahren praktikum am amtsgericht gemacht habe, wurden 2 jugendliche, die betrunken und ohne führerschein einen kleinwagen von einem messegelände geklaut haben, damit auf eine hauptverkehrsstraße gefahren sind und natürlich direkt einen unfall gebaut haben (war glaub nur schaden am "eigenen" wagen) zu einem beratungstermin mit dem blauen kreuz verurteilt
und das wars... :(
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17.09.2007, 17:00
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.249
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Off-Topic:
Was den betrunkenen Autofahrer betrifft finde ich diese elende verminderte Schuldfähigkeit-Pädogik sowieso zum kotzen.
In der heutigen Zeit weiß man einfach, dass man sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht ans Steuer setzt und wenn mans doch macht ist man trotzdem schuldfähig.
Aber wie ich schon zu meinem Vater sagte. Wenn ich mal jemanden umbringen will gönne ich mir ne Flasche Vodka und leg ihn dann um. Verminderte Schuldfähigkeit, eindeutig!
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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17.09.2007, 17:35
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Zitat von Mirko
mal was anderes:
vor ein paar jahren hat ein betrunkener autofahrer bei uns in graz zwei menschen getötet (ich glaube ein kleines mädchen und ihren opa, bin mir nicht sicher). er hat zwei oder drei jahre gefängniss "gekriegt", eben die höchststrafe für fahrlässige tötung. ein paar tage später hat ein jugendlicher die kasse für die kerzen auf nem friedhof aufgebrochen und hat dafür fünf jahre gekriegt.
Nun gut, das ist Österreich, aber grundsätzliches ist da genauso:
Schuld ist individuell. Deswegen kann man keine Strafen gegenüberstellen.
Das mit dem Autofahrer, wenn es so war, empfinde ich persönlich auch als zuwenig.
Was den schweren Diebstahl (nach deutschem Recht) auf dem Friedhof anbelangt, so kennt man natürlich nciht die Vorgeschichte. WIe schon gesagt. Vielleicht war die Strafe irgendwann einfach mal fällig.
Zitat von toblu
da fällt mir auch n bsp ein, auch wenn das eindeutig offtopic ist^^
als ich vor jahren praktikum am amtsgericht gemacht habe, wurden 2 jugendliche, die betrunken und ohne führerschein einen kleinwagen von einem messegelände geklaut haben, damit auf eine hauptverkehrsstraße gefahren sind und natürlich direkt einen unfall gebaut haben (war glaub nur schaden am "eigenen" wagen) zu einem beratungstermin mit dem blauen kreuz verurteilt
und das wars... :(
Auch hier teile ich die Einschätzung, daß das Urteil zu milde war. Währet den Anfängen sage ich da nur.
Aber:
Man kann nur für das verurteilt werden, was auch eingetreten ist (Unfall, kein Fremdschaden) nicht für das, was hätte passieren können (Komplette Grundschulklasse auf Nachtwanderung niedergemetzelt udn anschließend 6 Suizide auf Seiten der Eltern)
Zitat von Wulfnoth
Off-Topic:
Was den betrunkenen Autofahrer betrifft finde ich diese elende verminderte Schuldfähigkeit-Pädogik sowieso zum kotzen.
In der heutigen Zeit weiß man einfach, dass man sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss nicht ans Steuer setzt und wenn mans doch macht ist man trotzdem schuldfähig.
Aber wie ich schon zu meinem Vater sagte. Wenn ich mal jemanden umbringen will gönne ich mir ne Flasche Vodka und leg ihn dann um. Verminderte Schuldfähigkeit, eindeutig!
Ich muß Dir widersprechen, Wulfnoth.
Weder in der heutigen Zeit noch früher weiß man unter genügend Alkohol, ob man sich ans Steuer setzt oder nicht.
Wenn wir von verminderter Schuldunfähigkeit sprechen, dann ist das nunmal ein Zustand, in dem - medizinisch nachvollziehbar - das Urteilsvermögen eingeschränkt ist.
Ich gebe Dir aber recht, daß man da ansetzen muß, wo jemand beginnt zu trinken, obwohl er weiß, daß er mit dem Auto da ist und damit zurück will.
Und dafür gibt es im Strafrecht auch Mittel.
Was das Beispiel mit dem Betrinken um einen milde bestraften Mord zu begehen anbelangt, gibt es das Konstrukt der "Actio libera in causa".
Das eingehend zu erklären, würde jetzt zuweit führen.
Grob evreinfacht kann aber gesagt werden, daß in dem Falle wo jemand einen Vollrausch herbeiführt um eine Straftat zu begehen und dabei von verminderter oder absoluter Schuldunfähigkeit zu profitieren, der Zeitpunkt der Begehung der Straftat, in diesem Falle des Mordes, auf den Zeitpunkt an dem das Betrinken anfängt, vorverlegt wird.
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