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  #16  
Alt 26.06.2007, 11:23
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Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
Gegen einen repräsentativen Bundespräsidenten ist ja nichts einzuwenden. (...) Doch was würde eine Direktwahl - abgesehen vom stärkeren demokratischen Element - denn ändern?
Ein repräsentativ gewählter Präsident (also von einem wie auch immer bestimmten Gremium gewählter) ist kein direkt (von der Bevölkerung) gewählter.
Hätte diesen Gegensatz oben deutlicher herausarbeiten sollen...
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  #17  
Alt 26.06.2007, 14:17
Benutzerbild von Scipio
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Ich zitiere hier mal meinen Vater, der meine Meinung auf den Punkt gebracht hat: "Ob direkt oder indirekt, zahnlos ist zahnlos"

Das heißt, mir ist es relativ egal, ob er direkt oder indirekt gewählt wird. Ich weiß nicht, wie man ihn aus den parteipolitischen Gerangel rausholen will. Meines Erachtens existiert gerade beim Amt des Bundespräsidenten dieses parteipolitische Gerangel am wenigsten. Nur bei der Wahl, aber ansonsten auch nicht. Was kann der Bundespräsident schon groß ausrichten? Wenn Gesetze verfassungswidrig sind bzw. Bedenken existieren, dann ist es vollkommen egal, ob SPD oder CDU Anhänger.

Der Grund für diesen Schritt der Verfassungsväter dürfte hier ja hinreichend bekannt sein. Auch wenn ich finde, dass damals im Bezug auf den Bundespräsidenten überreagiert wurde.

Man kann genauso gut wieder einen Kaiser an die Spitze setzen - einen großen Unterschied würde das nicht machen.
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Nichts ist unsozialer als der Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung sinken läßt. Ludwig Erhard
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  #18  
Alt 26.06.2007, 16:16
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Zitat von Wurstwasser Beitrag anzeigen
Argeados, was glaubst du was unser Herr Fischer für grossartige Rechte hat?
Der österreichische Bundespräsident hat auf jeden Fall theoretisch mehr Rechte als der deutsche.

Zitat von Argeados Beitrag anzeigen
Ist den der deutsche Amtskollege von unserem Herrn Fischer wirklich so nutz- und vor allem machtlos?
Nutzlos nicht, machtlos ziemlich. Letzendlich haben viele Bundespräsidenten nur als Unterschriftenautomaten funktioniert.

Zitat von Scipio Beitrag anzeigen
Ich zitiere hier mal meinen Vater, der meine Meinung auf den Punkt gebracht hat: "Ob direkt oder indirekt, zahnlos ist zahnlos"
Nicht alles was ein Präsident machen kann muss in der Verfassung stehen. Bis Horst Köhler gleich zwei Gesetze nicht unterschrieben hat war dieses Recht auch eher theoretisch gesehen worden. Ich bin mir sicher, dass folgende Bundespräsidenten von diesem Recht mehr gebraucht machen werden.
Präzedenzfälle müssen eben auch geschaffen werden. Eine Große Koalition eignet sich dazu übrigens bestens.
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  #19  
Alt 26.06.2007, 16:24
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@ Wulfnoth: Meinetwegen kann er auch abgeschafft werden. Ich werde diesem Amt keine Träne nachweinen.

Ach ja, die Aussage von Roman Herzog im Spiegelartikel finde ich sehr interessant.

"Wäre ich vom Volk gewählt, hätte ich also eine weitaus größere demokratische Legitimität gehabt als jeder andere, auch der Bundeskanzler - und hätte dann immer schweigen sollen. Das wäre die Einladung, das wäre der Zwang zum Verfassungsbruch gewesen." Herzogs Schlussfolgerung: "Wenn der Bundespräsident vom Volk gewählt wird, muss er natürlich wesentlich mehr Befugnisse haben als augenblicklich."

An sich hat er Recht. Oder wie seht ihr das?
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  #20  
Alt 26.06.2007, 16:34
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Wieso? Der Bundespräsident hat klar definierte Rechte und Pflichten. Wenn er vom Volk gewählt worden wäre hätte Köhler evt. nicht dieser Farce zugestimmt bei der Schröder das Parlament auflösen ließ - und? Ein Verfassungsbruch wäre das nicht gewesen.
Wenn ein Mann aber nur durch seine Direktwahl eine Einladung zum Verfassungsbruch findet sollte er in keiner Demokratie ein Amt bekleiden.
Der Bundespräsident hat Befugnisse, er muss sie nur auch nutzen dürfen.
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  #21  
Alt 26.06.2007, 16:50
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Sicher, aber Hier ist das mehr Rechts- bzw. staatsphilosophisch gemeint. Die Budnesregierung wird nicht durch das Volk gewählt, der Bundespräsident ( Im Falle einer Änderung ) schon. Dadurch hat der Bundespräsident ein deutlich stärkeres Gewicht durch die direktwahl erlangt. Folglich muss auch dann der Volkswille, der sich bei einer Direktwahl eher im Bundespräsidenten widerspiegelt als im Bundeskanzler, gestärkt werden. Folge: Bundespräsident muss gestärkt werden.
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  #22  
Alt 26.06.2007, 16:55
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Naja der Bundeskanzler erhält seine Macht nur durch das Parlament, auf das er sich stützt und das ist vom ersten bis zum letzten Mandat demokratisch gewählt.
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  #23  
Alt 26.06.2007, 17:03
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Klar, aber der Bundespräsident wäre durch eine Direktwahl von der Meinung des Volkes abhängig. Ich glaube nicht, dass z.B.: Merkel gegen Schröder bei einer Direktwahl gewonnen hätte, weil der Wähler eher die Person Schröder als Merkel wollte.

Du siehst, der Wille des Parlaments ist nicht immer der Wille des Volkes. Beim Bundespräsidenten aber schon! Dadurch erhält er meines Erachtens mehr Legitimität als der Kanzler, weshalb man denn Bundespräsidenten stärken müsste. Nach der Verfassung wäre das nicht notwendig, aber die Verfassung basiert auf verschiedenen Rechts- und Staatstheorien. Sie sind die Grundpfeiler. (Z.B: Gesellschaftsvertrag) Wenn die Direktwahl eintritt, dann widerspricht einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, der den Willen das Volkes bei einer Demokratie an erste Stelle tritt, der Verfassung, die den Bundeskanzler stärker sieht.

Ich weiß kompliziert, aber so verstehe ich die Argumentation Herzogs, der ich mich größtenteils anschließe.
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  #24  
Alt 26.06.2007, 17:24
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Ich find die jetzige Art der Präsidentenwahl über die Bundesversammlung einen guten Kompromiss. Bei einer "echten" Wahl würde ich mal vermuten, dass die Beteiligung in etwa so hoch wäre wie bei Europa-Wahlen. Und die Kosten kann man sich meines Erachtens sparen...
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  #25  
Alt 30.06.2007, 20:54
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Die vehemente Ablehnung der direkten Wahl des Bundespräsidenten durch die meisten Politiker ist doch nur zu verständlich. Käme es nämlich dazu, wozu eine Grundgesetzänderung nötig wäre, würden sich erstens viele Bürger wahrscheinlich zum ersten Mal in ihrem Leben mit dem Grundgesetz auseinandersetzen und eventuell dadurch noch so einige andere Diskrepanzen im politischen Handeln unserer Regierung bemerken. Zum Zweiten befürchten die heutigen Politiker, daß wenn das Volk merkt, ihre direkte Wahl des Bundespräsidenten ändert wegen seiner sehr eingeschränkten Befugnis weiterhin nichts im Sinne des Volkes, könnten die Stimmen zu laut werden, welche eine grundgesetzgemäße Wahl der Abgeordneten in den Bundestag fordern (GG Art. 38 Abs. 1). Das ist den meisten Politikern dann wohl doch zu riskant, man möchte schließlich noch etwas Zeit haben, um seine Schäfchen ins Trockene zu bringen.
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  #26  
Alt 30.06.2007, 21:01
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"-.- Ich glaube, dass Bundesverfassungsgericht hat das Wahlsystem zum Bundestag als verfassungsgemäß durchgehen lassen. Ansonsten finde ich es eine sehr gute Lösung. Die beiden Seiten Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht haben haben einzeln zu große Nachteile.
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  #27  
Alt 30.06.2007, 21:30
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Zitat von Scipio Beitrag anzeigen
"-.- Ich glaube, dass Bundesverfassungsgericht hat das Wahlsystem zum Bundestag als verfassungsgemäß durchgehen lassen. Ansonsten finde ich es eine sehr gute Lösung. Die beiden Seiten Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht haben haben einzeln zu große Nachteile.
Mit den Worten eines von mir geschätzten Herren erwidere ich dazu "Es gibt nichts Richtiges im Falschen!"
Wenn das Bundesverfassungsgericht die übliche Vorgehensweise bei einer Bundestagswahl absegnet, verstößt es damit selbst gegen das GG. Dies wundert mich natürlich in keiner Weise, da schon seit vielen Jahren, gar Jahrzehnten die normative Kraft des Faktischen als Gesetzesgrundlage über das Grundgesetz erhoben wird. Denn nur so ist ein solches Urteil erklärbar. Mit Rechtstaatlichkeit hat dies wenig zu tun, auch wenn es so in hochtrabenden Worten propagiert wird. -.-
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(sinngemäß Abraham Lincoln)
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  #28  
Alt 30.06.2007, 21:37
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Dann erklär doch mal bitte weshalb die Wahl nicht verfassungsgemäß sein soll.
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  #29  
Alt 30.06.2007, 22:09
Benutzerbild von Jan Naundorf
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Das ist einfach:

Grundgesetz III. Abschnitt "Der Bundestag"

Artikel 38 (1) 1. Satz
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Realität sieht anders aus, denn es werden Parteien und keine Abgeordneten unmittelbar gewählt. Dabei ist der Satz eindeutig und wenn da jemand etwas anderes hineininterpretiert, muß man mangelnde Textinhaltserfassung oder absichtliche Täuschung unterstellen. Dies gilt auch bzw. besonders, wenn jetzt jemand mit Absatz 3 des selben Artikels kontern möchte, indem es heißt "Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.", denn auch dieses Bundesgesetz untersteht dem Grundgesetz und darf keine Artikel dessen verletzen, ansonsten ist es nichtig. Auch Artikel 21 kann nicht zur Bestätigung der Legitimität des heutigen Bundestagswahlverfahrens herangezogen werden, auch wenn dies gern und oft getan wird. Der in diesem Falle entscheidene erste Satz des Artikels 21 "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit." impliziert keineswegs eine Einschränkung des Artikel 38 (1), denn erstens dürfen sich logischerweise die Artikel im Grundgesetz nicht widersprechen und zweitens und viel wichtiger, dieser Artikel 21 ermöglicht nur die Gründung von Parteien und regelt nicht die Bundestagswahl.

Mögen die Artikel des Grundgesetzes doch endlich auch bei den Volksvertretern und den Verfassungsrichtern ankommen, verstanden und umgesetzt werden. Aber ich weiß, ich träum mal wieder.
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(sinngemäß Abraham Lincoln)
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  #30  
Alt 01.07.2007, 02:10
Benutzerbild von Kimon
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Die Realität sieht anders aus, denn es werden Parteien und keine Abgeordneten unmittelbar gewählt.
Ach, du hast keine Zweitstimme bei der Bundestagswahl?
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