05.09.2008 - 21:22
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  #1  
Alt 11.06.2008, 18:18
Ädil
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 255
Gesetze (und ihre Rolle)

Wohin es bei der Telekom geführt hat, sehen wir ja auch.
Grottenschlechter Service.
Zigtausende Kunden werden von Seiler & Kollegen mit ungerechtfertigten Mahnungen und gerichtlichen Konsequenzen überzogen.
Miserable Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden, gleichzeitig aber selbst Ermittler spielen und dabei grundgesetzlich geschützte Rechte verletzen...

Das alles kommt den Steuerzahler teurer, als es die Beamten im Staatsunternehmen je gewesen wären.
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Glory, glory to old Ireland,
glory, glory to this island,
glory to the memory of the men
who fought and died,
"No surrender" is the war cry of
the Belfast Brigade.
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  #2  
Alt 12.06.2008, 21:51
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
[quote=Beckmann;62357]
Zigtausende Kunden werden von Seiler & Kollegen mit ungerechtfertigten Mahnungen und gerichtlichen Konsequenzen überzogen.
Kannst du diese Behauptung beweisen?

Miserable Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlungsbehörden, gleichzeitig aber selbst Ermittler spielen und dabei grundgesetzlich geschützte Rechte verletzen...
Das hat nichts mit der Privatisierung zu tun. Betriebswirtschaftlich kann ich es sogar verstehen, wenn Lecks im Unternehmen gesucht werden, weil Indiskretionen das Unternehmen Unsummen kosten und strategische Unternehmensentscheidungen negativ beeinflussen können.


Das alles kommt den Steuerzahler teurer, als es die Beamten im Staatsunternehmen je gewesen wären.

Was hier der Steuerzahler bezahlen soll, weiß ich auch nicht so recht.
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  #3  
Alt 12.06.2008, 22:10
Ädil
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 255
[quote=Titus_Livius;62398]
Zitat von Beckmann Beitrag anzeigen


Kannst du diese Behauptung beweisen?
Kanzlei des Grauens "Seiler & Kollegen" - star17 - MyVideo

Mal davon abgesehen bin ich selbst ohne Ende von der Telekom angemahnt worden.
4 Monate nach Vertragsende ging es los. Es flatterte eine Rechnung über bis heute unerklärliche 50 cent ins Haus. Plus 1 Euro Mahngebühren.


Was hier der Steuerzahler bezahlen soll, weiß ich auch nicht so recht.
Ich habe nichts von "bezahlen" geschrieben.
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  #4  
Alt 12.06.2008, 23:58
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Mal davon abgesehen bin ich selbst ohne Ende von der Telekom angemahnt worden.
4 Monate nach Vertragsende ging es los. Es flatterte eine Rechnung über bis heute unerklärliche 50 cent ins Haus. Plus 1 Euro Mahngebühren.
Klingt nach einer Mahnung für ein Call by Call Unternehmen, was die Telekom für den Wettbewerber übernehmen muß. Aber da müßte man die Fakten prüfen, was hier schwerlich möglich ist.




Ich habe nichts von "bezahlen" geschrieben.
Doch.
Das alles kommt den Steuerzahler teurer, als es die Beamten im Staatsunternehmen je gewesen wären.
Wenn etwas teurer wird, muß irgendjemand den höheren Preis bezahlen. In dem Fall schreibst du, daß das der Steuerzahler ist.
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  #5  
Alt 13.06.2008, 06:12
Ädil
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 255
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Klingt nach einer Mahnung für ein Call by Call Unternehmen, was die Telekom für den Wettbewerber übernehmen muß. Aber da müßte man die Fakten prüfen, was hier schwerlich möglich ist.
Nein, unzutreffend.



Wenn etwas teurer wird, muß irgendjemand den höheren Preis bezahlen. In dem Fall schreibst du, daß das der Steuerzahler ist.
Es kann jemanden auch etwas "teuer zu stehen kommen" oder jemand kann "einen hohen Preis für etwas zahlen" wenn es nur um ideelle Werte geht.

Ich habe diesen Vergleich gewählt um aufzuzeigen, daß die finanziellen Mehrkosten eines Staatsunternehmens vielleicht unter Umständen von den ideellen Mehrkosten die wir gerade beobachten, überstiegen werden.

Unsere Grundrechte sind mit Geld nicht aufzuwiegen.
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  #6  
Alt 13.06.2008, 08:51
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Es kann jemanden auch etwas "teuer zu stehen kommen" oder jemand kann "einen hohen Preis für etwas zahlen" wenn es nur um ideelle Werte geht.

Ich habe diesen Vergleich gewählt um aufzuzeigen, daß die finanziellen Mehrkosten eines Staatsunternehmens vielleicht unter Umständen von den ideellen Mehrkosten die wir gerade beobachten, überstiegen werden.

Unsere Grundrechte sind mit Geld nicht aufzuwiegen.

Kann man so und so sehen. Ich persönlich kenne kein Unternehmen, was nicht an der Firmensicherheit interessiert ist und versucht Lecks sofort abzudichten. Das die Medien da jetzt so ein Gedöns draus machen liegt einzig daran, daß bei 1 oder 2 Journalisten sich ihr "Netzwerk" in das Unternehmen hinein, bis in das oberste Managment, erstreckte. Aber wieviel Schaden sie mit ihrem Geschreibsel anrichten, wissen diese Heinis von der Presse noch nicht einmal, weil sie ja die "Story" fürs Volk brauchen.
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  #7  
Alt 13.06.2008, 09:19
Thete
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 732
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Ich persönlich kenne kein Unternehmen, was nicht an der Firmensicherheit interessiert ist und versucht Lecks sofort abzudichten.
Absolut verständlich und legitim; aber nur solange es im Rahmen der Rechtsordnung geschieht. Auch der Wunsch "Ich will viel Geld haben", ist absolut legitim; wenn ich deswegen aber zum Raubmörder werde wird das bestraft. Ebenso wie die Verantwortlichen bei der Telekom hoffentlich zur Verantwortung gezogen werden.
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  #8  
Alt 13.06.2008, 11:46
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Manchmal kommt man aber mit dem "Gesetz" nicht weiter, weil es einfach starr und unflexibel ist. Das ist ja das Grundübel von Gesetzen und ihren Machern, den Juristen, weswegen ich der Meinung bin, so wenig Staat wie möglich, soviel Staat wie nötig. Da wäre allen mehr geholfen.
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  #9  
Alt 13.06.2008, 12:20
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.247
Ja stimmt wir sollten das Gesetz wirklich flexibler machen. Ab einem Jahresumsatz von mehreren Millionen sollte man prinzipiell von den Gesetzen ausgenommen werden, um den Standort Deutschland zu stärken. Gesetze sind ja nur dafür gemacht, damit der kleine Bürger nichts böses macht.
Das ist doch das was du mit Unflexibel meinst oder?
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #10  
Alt 13.06.2008, 12:33
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Das mit den Gesetzen nervt auch den kleinen Bürger. Da ist halt nur im kleinerem Rahmen. Z.B. der Opa, der sein Häusel nicht filmen darf, obwohl ihm regelmäßig die Wände beschmiert werden, der Grundstücksbesitzer, der für seinen beißenden Hund haftet, obwohl der Einbrecher des Nachts über die Mauer direkt vor die Zähne des Hundes lief uswusf.
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  #11  
Alt 13.06.2008, 12:45
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.247
Und Datenschutz und ähnliches ist dir egal?
Ich bring mal ein ganz normales Beispiel. Frühere Nachbarn von mir hatten vor ihrer Haustür eine Kamera - eben wegen den von dir genannten Schmiererein. Jedesmal wenn ich zu meiner Haustür wollte musste ich an dieser Kamera vorbei, meine Nachbarn wussten also ganz genau wann ich morgens aus dem Haus ging, wann ich nach Hause kam, in welchem Zustand und ob ich alleine war. Da konnte ich denen auch gleich mein ganzes Privatleben erzählen.
Und jetzt kommt bitte nicht mit "so lange ich nichts zu verbergen hab", das ist alte Überwachungsstaatrhetorik. Es geht andere Menschen einfach nichts an was man so treibt.
Deshalb gibt es Gesetze und die gelten eben für alle - auch für Dax-notierte Unternehmen.
__________________
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  #12  
Alt 13.06.2008, 13:32
Benutzerbild von Dinictis
Quaestor
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 175
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Das mit den Gesetzen nervt auch den kleinen Bürger. Da ist halt nur im kleinerem Rahmen. Z.B. der Opa, der sein Häusel nicht filmen darf, obwohl ihm regelmäßig die Wände beschmiert werden,
Wann darf er das denn nicht? Genau, wenn er dabei öffentlichen Raum filmt. Ansonsten kann er auf seinem Grundstück filmen soviel er will.
(Er sollte die Überwachung nur explizit gut sichtbar anzeigen. (also ein Schildchen: Dieser Bereich wird Videoüberwacht. z.B.)

der Grundstücksbesitzer, der für seinen beißenden Hund haftet, obwohl der Einbrecher des Nachts über die Mauer direkt vor die Zähne des Hundes lief uswusf.
Wenn er dafür haftet, dann deshalb, weil er sein Schildchen: Vorsicht bissiger Hund! vergessen hat. Oder weil er seinen Hund dem Einbrecher noch hinterherschickte, nachdem dieser bereits Fersengeld gegeben hatte.
__________________
QVOD BONVM FAVSTVM FELIX FORTVNATVMQVE SIT

AMICVS CERTVS IN RE INCERTA CERNITVR
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  #13  
Alt 13.06.2008, 14:41
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
Und Datenschutz und ähnliches ist dir egal?
Ich bring mal ein ganz normales Beispiel. Frühere Nachbarn von mir hatten vor ihrer Haustür eine Kamera - eben wegen den von dir genannten Schmiererein. Jedesmal wenn ich zu meiner Haustür wollte musste ich an dieser Kamera vorbei, meine Nachbarn wussten also ganz genau wann ich morgens aus dem Haus ging, wann ich nach Hause kam, in welchem Zustand und ob ich alleine war. Da konnte ich denen auch gleich mein ganzes Privatleben erzählen.
Und jetzt kommt bitte nicht mit "so lange ich nichts zu verbergen hab", das ist alte Überwachungsstaatrhetorik. Es geht andere Menschen einfach nichts an was man so treibt.
Deshalb gibt es Gesetze und die gelten eben für alle - auch für Dax-notierte Unternehmen.
Mir geht das Eigentumsrecht über das Persönlichkeitsrecht. Ansonsten stört es dich auch nicht, wenn du in Bremen von Touristen fotografiert wirst. Da giobt es nur einen Utnerschied: Du weißt es nicht, wenn du deren Linse kreuzst. Warum also nun der Nachbar der verzweifelt versucht, sein Eigentum vor Idioten zu schützen?
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  #14  
Alt 13.06.2008, 14:55
Konsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 908
Wenn er dafür haftet, dann deshalb, weil er sein Schildchen: Vorsicht bissiger Hund! vergessen hat. Oder weil er seinen Hund dem Einbrecher noch hinterherschickte, nachdem dieser bereits Fersengeld gegeben hatte.
Das Schild hat überhaupt keine rechtliche Relevanz, außer da hinter ein Hund warten kann.
Der Besitzer haftet für den Fall, daß der Hund beißt. Dazu muß er nichtmal den Hund auf den Einbrecher hetzen, sondern juristisch sind das 2 Fälle. Einmal das illegale Eindringen des Einbrechers und zum 2. das Beißen des Hundes, das zur Sachbeschädigung oder Körperverletzung führt. Beides wird getrennt voneinander betrachtet und behandelt. Oder ein anderes Beispiel:
Du gehst mit deinem Hund durch die Stadt zum Einkaufen. Um dir ein Eis zu kaufen, suchst du dir eine schöne große freie Stelle, an der du deinen Hund anlegst, weil du nicht Gefahr laufen willst, daß er jemanden erschrickt, oder warum auch immer. Also legst du den Hund an, jeder kann ihn schon von weitem erkennen und normalerweise kann auch ein jeder Vorbeikommender bequem um den Wirkungsberech des Hundes herumlaufen, ohne anderweitig in eine Gefahr zu laufen. Nun kommt aber ein Depp und meint, trotzdem an dem so friedlich daliegendem Hund vorbeilaufen zu müssen. Der Hund sieht die knackige Wade und meint in diese einmal beißen zu müssen,was er auch tut. Dann haftest du für deinen Hund und die Staatsanwaltschaft wird gegen dich wegen fahrlässiger Körperverletzung ermitteln, was in der Regel in dem darauf folgendem Verfahren mit Bußgeld bestraft wird.

Anders Beispiel für Gefährdungshaftung:

Max Müller parkt sein Auto ordnungsgemäß auf dem Parkplatz. Lieschen Müller kommt mit ihrem Kind (5 Jahre) alt, welches sich gerade auf dem Dreirad auspropiert. Es kam, was kommen mußte: das Kind verreißt den Lenker und fährt schnurstracks in das Auto von Max Müller.Wer haftet für dne Schaden? Richtig: Max Müller haftet und bleibt auf seinem Schaden sitzen und kann nur hoffen, daß sich das Kind nicht weh tat, da ansonsten seine KFZ Haftpflichtversicherung noch für die Arztkosten des Kindes aufkommen muß.
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  #15  
Alt 13.06.2008, 15:17
Ädil
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 255
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen

Anders Beispiel für Gefährdungshaftung:

Max Müller parkt sein Auto ordnungsgemäß auf dem Parkplatz. Lieschen Müller kommt mit ihrem Kind (5 Jahre) alt, welches sich gerade auf dem Dreirad auspropiert. Es kam, was kommen mußte: das Kind verreißt den Lenker und fährt schnurstracks in das Auto von Max Müller.Wer haftet für dne Schaden? Richtig: Max Müller haftet und bleibt auf seinem Schaden sitzen und kann nur hoffen, daß sich das Kind nicht weh tat, da ansonsten seine KFZ Haftpflichtversicherung noch für die Arztkosten des Kindes aufkommen muß.
Das Beispiel ist falsch.
In diesem Fall liegt keine Gefährdungshaftung vor. Die Gefährdung muß sich aus dem Betrieb des KFZ ergeben und das liegt eben hier im absoluten Ruhezustand nicht vor.
Entscheidend ist eine Beeinflussung des Verkehrsgeschehens.
In diesem Fall liegt aber keine Beeinflussung vor, sondern, soweit man davon bei Kindern sprechen kann, eine "Fahrlässigkeit".
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Geändert von Beckmann (13.06.2008 um 15:20 Uhr).
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