12.10.2008 - 06:32
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  #16  
Alt 23.01.2008, 10:32
Novalis
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Zitat von Thersites Beitrag anzeigen
.


Beleidgungen werden praktisch nicht bestraft, reine Theorie; die einzige Ausnahme: Polizisten u.a. Staatsdiener. Glaubst Du, jeder, der mal den Begriff "Scheißtürke" in den Mund nimmt,landet wegen Beleidigung vor Gericht?
Deine Annahme ist falsch. Das ist keine Ausnahme.
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  #17  
Alt 23.01.2008, 10:35
Thete
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 741
Was ist keine Ausnahme? Das jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, weil er jemand scheiße genannt hat? Dann müssten die Hälfte aller Autofahrer im Knast sitzen.
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  #18  
Alt 23.01.2008, 11:40
Novalis
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Thersites Beitrag anzeigen
Was ist keine Ausnahme? Das jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, weil er jemand scheiße genannt hat? Dann müssten die Hälfte aller Autofahrer im Knast sitzen.
Nein, ich bezog das auf Deine Aussage, daß Beleidigungen praktisch nicht bestraft werden. Polizisten und Staatsdiener ausgenommen. Und das trifft eben nicht zu, daß es da einen Sonderstatus für Staatsdiener gibt.
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  #19  
Alt 23.01.2008, 11:56
MacX
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Thersites Beitrag anzeigen
Beleidgungen werden praktisch nicht bestraft, reine Theorie; die einzige Ausnahme: Polizisten u.a. Staatsdiener. Glaubst Du, jeder, der mal den Begriff "Scheißtürke" in den Mund nimmt,landet wegen Beleidigung vor Gericht?
Naja, wo kein Richter...

Stimme Novalis zu: "Beamtenbeleidigung" ist ein Mythos.


Andersrum:Erzähl dem mal,dass er kein Deutscher ist; den meisten (zumindest die ich kenne) liegt sehr viel daran.
Naja, es wird wohl beide Fälle geben. Ich kenne Russlanddeutsche, die im eigenen Land als Deutsche "beschimpft" wurden (das waren schon ältere), und jetzt sehr empfindlich darauf reagieren in Deutschland Russe genannt zu werden. Bei Jüngeren ist mir aufgefallen, dass sie sich selbst als Russen verstehen und sich gegenüber "den Deutschen" abgrenzen.
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  #20  
Alt 23.01.2008, 17:33
Thete
 
Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 741
Zitat von Novalis Beitrag anzeigen
Nein, ich bezog das auf Deine Aussage, daß Beleidigungen praktisch nicht bestraft werden. Polizisten und Staatsdiener ausgenommen. Und das trifft eben nicht zu, daß es da einen Sonderstatus für Staatsdiener gibt.
"Beamtenbeleidigung"; http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Ist kein eigener Straftatbestand (wollt ich auch nicht sagen), aber

Zitat Wikipedia:
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.



Da ist die Justiz schneller mit Urteilen bei der Hand. Zeig einem Autofahrer nen Vogel, der Dir die Vorfahrt nimmt; wahrscheinlich pasiert nichts. Zeig einem Polizisten nen Vogel, der Dir gerade ne Strafe wegen Geschwindigkeitsübertretung aufbrummt, und Deine Chancen, dafür belangt zu werden, sind erheblich höher.
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  #21  
Alt 23.01.2008, 17:47
Novalis
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Thersites Beitrag anzeigen
Da ist die Justiz schneller mit Urteilen bei der Hand. Zeig einem Autofahrer nen Vogel, der Dir die Vorfahrt nimmt; wahrscheinlich pasiert nichts. Zeig einem Polizisten nen Vogel, der Dir gerade ne Strafe wegen Geschwindigkeitsübertretung aufbrummt, und Deine Chancen, dafür belangt zu werden, sind erheblich höher.
Kann ich aus eigener Erfahrung verneinen.
Kann aber natürlich auch am tollen Bremer Rechtssystem liegen.
Hier darf man zu nem Polizisten auch mal sagen: "Ich seh Dich wenn Du nicht im Dienst bist und dann bist Du dran".

Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
Lustig.
Also als ich da noch tätig war, wurde nichts verfolgt, wenn der Dienstvorgesetzte nicht Strafantrag gestellt hat.

Geändert von Novalis (23.01.2008 um 17:50 Uhr).
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  #22  
Alt 27.04.2008, 12:47
Kafka
Gast
 
Beiträge: n/a
Es hieß so schön - Polemikpauke....

Vor dem Gesetz sind alle gleich? Blödsinn, sagt eine Richterin

Das Urteil: 4 Wochen Arrest wegen Beleidigung und Körperverletzung ist vergleichsweise milde. Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Rundfunk Berlin-Brandenburg | Abendschau - Prozess wegen Volksverhetzung

Unter anderem, mal abgesehen von seinem Gewaltverbrechen, äußerte er folgendes:

"Ich f..e alle deutsche Frauen" und "Die Deutschen müssen vergast werden"
Haftbefehl für Pöbel-Türken - Berlin - Berliner Kurier

Polemik? Achso
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  #23  
Alt 27.04.2008, 14:08
Benutzerbild von TigerMC
Administrator
 
Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.479
huch da scheinen wir bei den vielen mozart themen, eins vergessen zu haben. Wo war nochmal sein eigener thread?
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