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23.01.2008, 10:32
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Zitat von Thersites
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Beleidgungen werden praktisch nicht bestraft, reine Theorie; die einzige Ausnahme: Polizisten u.a. Staatsdiener. Glaubst Du, jeder, der mal den Begriff "Scheißtürke" in den Mund nimmt,landet wegen Beleidigung vor Gericht?
Deine Annahme ist falsch. Das ist keine Ausnahme.
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23.01.2008, 10:35
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Thete
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Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 741
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Was ist keine Ausnahme? Das jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, weil er jemand scheiße genannt hat? Dann müssten die Hälfte aller Autofahrer im Knast sitzen.
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23.01.2008, 11:40
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Zitat von Thersites
Was ist keine Ausnahme? Das jemand wegen Beleidigung verurteilt wird, weil er jemand scheiße genannt hat? Dann müssten die Hälfte aller Autofahrer im Knast sitzen.
Nein, ich bezog das auf Deine Aussage, daß Beleidigungen praktisch nicht bestraft werden. Polizisten und Staatsdiener ausgenommen. Und das trifft eben nicht zu, daß es da einen Sonderstatus für Staatsdiener gibt.
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23.01.2008, 11:56
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Zitat von Thersites
Beleidgungen werden praktisch nicht bestraft, reine Theorie; die einzige Ausnahme: Polizisten u.a. Staatsdiener. Glaubst Du, jeder, der mal den Begriff "Scheißtürke" in den Mund nimmt,landet wegen Beleidigung vor Gericht?
Naja, wo kein Richter...
Stimme Novalis zu: "Beamtenbeleidigung" ist ein Mythos.
Andersrum:Erzähl dem mal,dass er kein Deutscher ist; den meisten (zumindest die ich kenne) liegt sehr viel daran.
Naja, es wird wohl beide Fälle geben. Ich kenne Russlanddeutsche, die im eigenen Land als Deutsche "beschimpft" wurden (das waren schon ältere), und jetzt sehr empfindlich darauf reagieren in Deutschland Russe genannt zu werden. Bei Jüngeren ist mir aufgefallen, dass sie sich selbst als Russen verstehen und sich gegenüber "den Deutschen" abgrenzen.
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23.01.2008, 17:33
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Thete
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Registriert seit: 02.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 741
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Zitat von Novalis
Nein, ich bezog das auf Deine Aussage, daß Beleidigungen praktisch nicht bestraft werden. Polizisten und Staatsdiener ausgenommen. Und das trifft eben nicht zu, daß es da einen Sonderstatus für Staatsdiener gibt.
"Beamtenbeleidigung"; http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Ist kein eigener Straftatbestand (wollt ich auch nicht sagen), aber
Zitat Wikipedia:
Außerdem wird von der Staatsanwaltschaft in der Regel das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht, so dass es weitaus seltener zur Verweisung auf den Privatklageweg oder zur Einstellung des Verfahrens nach § 153, 153a StPO kommt.
Da ist die Justiz schneller mit Urteilen bei der Hand. Zeig einem Autofahrer nen Vogel, der Dir die Vorfahrt nimmt; wahrscheinlich pasiert nichts. Zeig einem Polizisten nen Vogel, der Dir gerade ne Strafe wegen Geschwindigkeitsübertretung aufbrummt, und Deine Chancen, dafür belangt zu werden, sind erheblich höher.
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23.01.2008, 17:47
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Zitat von Thersites
Da ist die Justiz schneller mit Urteilen bei der Hand. Zeig einem Autofahrer nen Vogel, der Dir die Vorfahrt nimmt; wahrscheinlich pasiert nichts. Zeig einem Polizisten nen Vogel, der Dir gerade ne Strafe wegen Geschwindigkeitsübertretung aufbrummt, und Deine Chancen, dafür belangt zu werden, sind erheblich höher.
Kann ich aus eigener Erfahrung verneinen.
Kann aber natürlich auch am tollen Bremer Rechtssystem liegen.
Hier darf man zu nem Polizisten auch mal sagen: "Ich seh Dich wenn Du nicht im Dienst bist und dann bist Du dran".
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
Lustig.
Also als ich da noch tätig war, wurde nichts verfolgt, wenn der Dienstvorgesetzte nicht Strafantrag gestellt hat.
Geändert von Novalis (23.01.2008 um 17:50 Uhr).
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27.04.2008, 12:47
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Es hieß so schön - Polemikpauke....
Vor dem Gesetz sind alle gleich? Blödsinn, sagt eine Richterin
Das Urteil: 4 Wochen Arrest wegen Beleidigung und Körperverletzung ist vergleichsweise milde. Die Angeklagten profitieren von ihrer türkischen Abstammung, betont die Richterin. Denn Deutsche, die sich derartig gegenüber Türken geäußert hätten, hätten mit sehr viel härterer Bestrafung rechnen müssen. Sie wären nicht nur wegen Beleidigung, sondern wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Rundfunk Berlin-Brandenburg | Abendschau - Prozess wegen Volksverhetzung
Unter anderem, mal abgesehen von seinem Gewaltverbrechen, äußerte er folgendes:
"Ich f..e alle deutsche Frauen" und "Die Deutschen müssen vergast werden"
Haftbefehl für Pöbel-Türken - Berlin - Berliner Kurier
Polemik? Achso
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27.04.2008, 14:08
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Administrator
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Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.479
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huch da scheinen wir bei den vielen mozart themen, eins vergessen zu haben. Wo war nochmal sein eigener thread?
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