07.01.2009 - 23:05
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  #1  
Alt 23.05.2008, 22:38
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The Censor
 
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Veränderbarkeit des GG

Die Verfassung lässt sich in Artikel 20 im Wesensgehalt nicht ändern, dein hypothetisches Planspiel geht also nicht auf.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #2  
Alt 23.05.2008, 22:44
Proconsul
 
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Ok, ich drückte mich nicht korrekt aus. Nach Artikel 146 GG ersetzt also eine neue Verfassung das derzeitig gültige Grundgesetz. Das kann durch jeweilige 2/3 Mehrheit des Bundesrates und des Bundestages geschehen.
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  #3  
Alt 23.05.2008, 22:48
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Nein können sie nicht, da dort ausdrücklich steht
"die [die neue Verfassung] von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist"
Bundesrat und Bundestag können keine neue Verfassung beschließen, das würde die unveränderbaren Artikel ja entwerten.
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  #4  
Alt 23.05.2008, 23:06
Proconsul
 
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Nja, ist doch eindeutig. Bundesrat und Bundestag werden in einer demokratischen geheimen Wahl gewählt. (Stichwort Volksvertreter, also Repräsentanten des deutschen Volkes) Dann die notwendige 2/3 Mehrheiten von Bundesrat und Bundestag. Wenn also dann die Volksvertreter mit diesen Mehrheiten beschließen eine neue Verfassung in Kraft zu setzen, dann ist das Grundgesetz Geschichte. Sieht auch jeder Staatsrechtler so.
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  #5  
Alt 23.05.2008, 23:13
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Bleibt noch das Bundesverfassungsgericht das darüber entscheiden müsste, da können Staatsrechtler in ihren Glaskugeln sehen was sie wollen.

Ist aber auch völlig irrelevant, da es das Verbot hier im Forum nicht betrifft, dieses bleibt bestehen.
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  #6  
Alt 23.05.2008, 23:18
Proconsul
 
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Das Bundesverfasssungsgericht fällt seine Entscheidungen auf Basis der gültigen Verfassung- welche das auch immer sein wird. Der Inhalt ist dem Gericht aufgrund seiner objektiven Betrachtungsweise nämlich egal.


Wäre vielleicht auch mal eine interessante Diskussion in Sozialkunde. Ohne Hintergedanken geschrieben.
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  #7  
Alt 23.05.2008, 23:20
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Das Bundesverfassungsgericht kann aber durchaus beschließen, dass die Ersetzung der Verfassung durch das Parlament nicht der alten Verfassung entsprach.
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  #8  
Alt 23.05.2008, 23:25
Proconsul
 
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Aber eindeutiger kann man das gar nicht schreiben, als es in der Verfassung steht. Was sollte da sonst noch drinstehen?

BTW werden die Richter vom Bundesrat und Bundestag in ihr Amt gewählt... .

Geändert von Titus_Livius (23.05.2008 um 23:29 Uhr)
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  #9  
Alt 24.05.2008, 00:00
Kafka
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
Das Bundesverfassungsgericht kann aber durchaus beschließen, dass die Ersetzung der Verfassung durch das Parlament nicht der alten Verfassung entsprach.
Bleibt nur noch die Frage, welche Rolle das BfG spielt wenn die neue Verfassung längst in Kraft getreten ist. Sprich was hätte es Hitler gekümmert wenn man ihm Verfassungsbruch vorgeworfen hätte.

Das war jetzt zwar auch ein Beispiel mit totalitären Figuren, aber auch ein demokratischer Staat wird sich wohl nicht wieder auflösen weil ein Gericht sagt er hätte sich nicht gründen dürfen, bzw. seine Verfassung ändern dürfen.
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  #10  
Alt 24.05.2008, 09:04
Propraetor
 
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Es gibt juristisch unterschiedliche Meinungen dazu, ob nicht eine einfache Änderung des Ewigkeitsgrundsatzes eine komplette Änderung des Grundgesetzes inklusive 1-20 ermöglicht.

Nichtsdestotrotz muß eine neue Verfassung von einer Nationalversammlung beschlossen werden. Und die ist nicht identisch mit Bundestag und Bundesrat.
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  #11  
Alt 24.05.2008, 21:05
Proconsul
 
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In Deutschland gibt es schon seit längerem keine Nationalversammlungen mehr. Wenn du die Bundesversammlung meinst, dann besthet deren Aufgabe einzig darin, den Bundespräsidenten zu wählen.

Verfassungsänderungen sind nach wie vor mit jeweiliger 2/3 Mehrheit des Bundestags und Bundesrats zu verabschieden. Demzufolge auch eine mögliche neue Verfassung. Das ist einfacher Sozialkundeunterrrichtsstoff und mit Sicherheit in entsprechenden Lehrbüchern nachzulesen..

zum Thema:

Das war jetzt zwar auch ein Beispiel mit totalitären Figuren, aber auch ein demokratischer Staat wird sich wohl nicht wieder auflösen weil ein Gericht sagt er hätte sich nicht gründen dürfen, bzw. seine Verfassung ändern dürfen.
Historisch stand das Grundgesetz schon einmal vor dem Grab. Als nämlich die Wahl auf Beitritt der DDR nach GG oder eine neue Verfassung auf der Agenda standen.
Ansonsten werden wir in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich eine neue europäische Verfassung bekommen, die den Schritt zu einem förderativen EU- Staat vorantreibt. Bei einer möglichen Staatsgründung EU wird das GG aufhören zu existieren. Genausogut könnte Partei x bei nötigen Mehrheiten eine eigene Verfassung in Parlament und Bundesrat durchsetzen.
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  #12  
Alt 24.05.2008, 22:09
Propraetor
 
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Beiträge: 542
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
In Deutschland gibt es schon seit längerem keine Nationalversammlungen mehr. Wenn du die Bundesversammlung meinst, dann besthet deren Aufgabe einzig darin, den Bundespräsidenten zu wählen.
Wenn ich Nationalversammlung schreibe, dann meine ich auch Nationalversammlung.
Ich wüsste nicht, was der Bundespräsident in diesem Thema zu suchen hat.

Verfassungsänderungen sind nach wie vor mit jeweiliger 2/3 Mehrheit des Bundestags und Bundesrats zu verabschieden. Demzufolge auch eine mögliche neue Verfassung. Das ist einfacher Sozialkundeunterrrichtsstoff und mit Sicherheit in entsprechenden Lehrbüchern nachzulesen..
Achja?
Sozialkunde?
Das nennt sich Staatsrecht und ist zufällig Bestandteil meines Studiums gewesen.
Eine neue Verfassung können weder Bundesrat noch Bundestag beschließen, da diese als Organe der alten Verfassung dann gar keine Gesetzgebungsbefugnis mehr haben.
Eine Verfassung wird von einer Nationalversammlung oder einem ähnlichen Gremium beschlossen.

Aber lies ruhig weiter deine Sozialkundebüchlein
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Geändert von Beckmann (24.05.2008 um 22:14 Uhr)
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  #13  
Alt 24.05.2008, 22:17
Proconsul
 
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Wann und wo tagt die "deutsche Nationalversammlung"? Würde mich wirklich interessieren, was man im Staatsrecht so lernt.
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  #14  
Alt 24.05.2008, 22:27
Propraetor
 
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Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Wann und wo tagt die "deutsche Nationalversammlung"? Würde mich wirklich interessieren, was man im Staatsrecht so lernt.
Eine "Nationalversammlung" ist eine Verfassungsgebende Versammlung.
Eine solche Versammlung wird zur Verfassungsgebung einberufen und ist temporärer Natur.
Es gibt keine regelmäßige Tagung.

Der Ort für die verfassungsgebende Tagung kann überall sein.


Sie es die Paulskirche in Frankfurt oder sei es der Chiemsee im Falle des Grundgesetzentwurfes für den Parlamentarischen Rat.
Wobei letzterer Fall ein eher schlechtes Beispiel ist, da Verfassungen selten so wie das Grundgesetz entstehen, nämlich unter Aufsicht von Besatzungsmächten.
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  #15  
Alt 24.05.2008, 22:31
Proconsul
 
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Hm, wir schreiben hier aber nicht über den Deutschen Bund oder das besetzte Nachkriegsdeutschland, als es noch keine anderen deutschen Staatsgründungen gab, sondern einzig über jetzt und heute. Also andersherum gefragt: Wer beruft eine Nationalversammlung in Deutschland ein?


PS: Ist das wirklich so schwer, einmal zu googeln ?

Geändert von Titus_Livius (24.05.2008 um 22:34 Uhr)
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