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  #16  
Alt 05.08.2007, 00:25
Proconsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
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Beiträge: 1.285
Und nun ein Beispiel aus der Wirtschaft:

Wertbeutel-Verordnung der Deutschen Bundespost:



Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost



In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es doch bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Geändert von Titus_Livius (05.08.2007 um 00:28 Uhr)
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  #17  
Alt 05.08.2007, 00:50
Tribun
 
Registriert seit: 29.10.2005
Beiträge: 75
OHh man das in Deutschland so gar geregelt ist wie man in öffentlichen Gebäuden seinen Darm entleeren darf ist echt der Hammer. Wer so ein Gesetz macht hat doch echt nichts wichtigeres zu tun
__________________
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  #18  
Alt 05.08.2007, 18:04
Benutzerbild von Tacitus
Tribun
 
Registriert seit: 27.07.2007
Ort: NRW
Beiträge: 79
@ blackfred Dafür leben wir in Deutschland, da ist alles geregelt ;-)
__________________
Kenntnisse kann jedermann haben,
aber die Kunst zu denken ist das seltenste Geschenk der Natur.
Friedrich d. Grosse
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  #19  
Alt 13.08.2008, 13:56
Plebejer
 
Registriert seit: 01.08.2008
Beiträge: 1
ich hab mal von nem gesetz gehört (USA) das man für seinen elefanten einen extra parkschein haben muss oder so
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  #20  
Alt 05.09.2008, 18:07
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.07.2008
Beiträge: 405
Im Iran ist es ausländischen Torhütern verboten unter Vertrag genommen zu werden. Ausländische Feldspieler können dagegen beliebig verpflichtet und eingesetzt werden.
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  #21  
Alt 06.09.2008, 00:02
Benutzerbild von TigerMC
Administrator
 
Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.644
diese regelung gibt es öfters auf der welt, weil die torhüter nur auf einer position spielen können und so die nationale auswahl zu sehr beschränkt wird.
ein problem was wir hier in deutschland dank gewachsener torhütertradition nicht haben
__________________
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