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09.09.2007, 11:48
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.480
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Zitat von Sartre
Ja und bringen tut es nichts, ist doch sinnlos.
Natürlich ist es sinnvoll. Oder willst du immer einen Waffenschein vorlegen wenn du ein Brotmesser kaufst?
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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09.09.2007, 11:53
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Propraetor
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Registriert seit: 03.11.2006
Ort: in Niedersachsen
Beiträge: 646
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Zitat von Wulfnoth
Natürlich ist es sinnvoll. Oder willst du immer einen Waffenschein vorlegen wenn du ein Brotmesser kaufst?
So war das nicht gemeint.
Für eine "Waffe" brauche ich einen Waffenschein und ich denke für jeden ist klar, was man mit dem Begriff Waffe ausdrücken will und zwar hauptsächlich Schusswaffen etc.......
So ,dass zu differenzieren dauert 5 Minuten, und jetzt brauch ich niemanden mehr, der mir sagt, ne Zange ist ein schweres Werkzeug...............etc.....
PS: Irgendwie kommt das immer noch falsch rüber  , sollte mehr schlafen.
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"Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre."
"Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen, als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird."
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09.09.2007, 12:00
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Proconsul
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Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 1.245
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Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos. 
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.
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09.09.2007, 12:04
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.480
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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09.09.2007, 12:08
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Propraetor
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Registriert seit: 03.11.2006
Ort: in Niedersachsen
Beiträge: 646
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Zitat von Titus_Livius
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos. 
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.
Ich würde die mir lieber selber basteln.
Aber warum gibt es hier keine Einschränkungen vom Staat? 
Naja, falls es ein Waffenverbot geben sollte, dann kaufen sich ebend alle ne Armbrust.
Tja, dass ist ne neue Marktlücke, da muss man drin investieren.
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"Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre."
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09.09.2007, 16:15
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Zitat von Titus_Livius
Seh ich genauso. Aber Juristen müssen wie Beamte oftmals ihre Daseinsberechtigung nachweisen und als Ergebnis schlägt man sich mit neuen Gesetzen und neuen Verordnungen herum. Außerdem braucht man anschließend wieder neue Juristen und neue Beamte. Ein Teufelskreislauf.
Tja, wenn es keine Juristen und Beamten gäbe, könnte Dir jetzt wahrscheinlich niemand erklären, warum die Armbrust eine Sonderregelung erfährt.
Zitat von Titus_Livius
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos. 
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 11 Nr.1.22 ist die Armbrust im Waffengesetz als Schußwaffengleicher Gegenstand erfasst.
Damit wird ihrer besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen, das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen usw. ist somit untersagt.
Nach §2 Abs. 1 darf sie von Personen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht eingesetzt werden.
Die Benutzung unterliegt ferner dem OwiG.
Der Grund, warum Führen, Erwerb und Handel nicht erlaubnispflichtig sind, ist ganz einfach der, daß eine Armbrust relativ groß und unhandlich ist und somit kaum verdeckt geführt und zum überraschenden Angriff eingesetzt werden kann.
Ganz im Gegenteil zu kleinen, herkömmlichen Schußwaffen.
Geändert von Novalis (09.09.2007 um 18:29 Uhr)
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09.09.2007, 20:23
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Proconsul
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Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 1.245
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Damit wird ihrer besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen, das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen usw. ist somit untersagt.
Du findest aber auf jedem Mittelaltermarkt Armbrustschützen, die nicht nur ihr Gerät spazierentragen. Ich habe noch nie erlebt, daß da ein Polizist kam und eine Verwarnung oder noch Schlimmeres von sich gab.
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09.09.2007, 20:37
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Historiddler
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Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 833
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Bei den ganzen historischen Veranstaltungen ist es doch so, dass man für die Darsteller eine Erlaubnis beantragen kann, Waffen zu tragen, solange das der historischen Darstellung gilt.
Da gibt es dann aber auch wieder eigene Richtlinien. Bögen z.B. dürfen soweit ich weiß nicht im gespannten Zustand transportiert werden, stumpfe Schwerter, Andwendung nur zu Demonstrationszwecken etc.
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μηδὲν ἄγαν
Geändert von Draconarius (09.09.2007 um 20:48 Uhr)
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09.09.2007, 21:00
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Zitat von Titus_Livius
Du findest aber auf jedem Mittelaltermarkt Armbrustschützen, die nicht nur ihr Gerät spazierentragen. Ich habe noch nie erlebt, daß da ein Polizist kam und eine Verwarnung oder noch Schlimmeres von sich gab.
Und das heißt jetzt, das es legal ist, oder wie?
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