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  #31  
Alt 09.09.2007, 11:48
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Beiträge: 6.480
Zitat von Sartre Beitrag anzeigen
Ja und bringen tut es nichts, ist doch sinnlos.
Natürlich ist es sinnvoll. Oder willst du immer einen Waffenschein vorlegen wenn du ein Brotmesser kaufst?
__________________
Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #32  
Alt 09.09.2007, 11:53
Benutzerbild von Sartre
Propraetor
 
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Ort: in Niedersachsen
Beiträge: 646
Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
Natürlich ist es sinnvoll. Oder willst du immer einen Waffenschein vorlegen wenn du ein Brotmesser kaufst?
So war das nicht gemeint.

Für eine "Waffe" brauche ich einen Waffenschein und ich denke für jeden ist klar, was man mit dem Begriff Waffe ausdrücken will und zwar hauptsächlich Schusswaffen etc.......
So ,dass zu differenzieren dauert 5 Minuten, und jetzt brauch ich niemanden mehr, der mir sagt, ne Zange ist ein schweres Werkzeug...............etc.....




PS: Irgendwie kommt das immer noch falsch rüber , sollte mehr schlafen.
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"Die Weltgeschichte ist auch die Summe dessen, was vermeidbar gewesen wäre."
"Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen, als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird."
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  #33  
Alt 09.09.2007, 12:00
Proconsul
 
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Beiträge: 1.245
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos.
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.
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  #34  
Alt 09.09.2007, 12:04
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Beiträge: 6.480
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos.
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.
Ich ruf die Heilige Inquisition. An deiner Stelle würde ich schonmal dem Zugriff der katholischen Kirche entfliehen, denn gemäß einer päpstlichen Bulle (?) ist der Einsatz von Armbrüsten nur gegen Nichtchristen erlaubt.
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  #35  
Alt 09.09.2007, 12:08
Benutzerbild von Sartre
Propraetor
 
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Ort: in Niedersachsen
Beiträge: 646
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos.
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.


Ich würde die mir lieber selber basteln.

Aber warum gibt es hier keine Einschränkungen vom Staat?
Naja, falls es ein Waffenverbot geben sollte, dann kaufen sich ebend alle ne Armbrust.
Tja, dass ist ne neue Marktlücke, da muss man drin investieren.
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  #36  
Alt 09.09.2007, 16:15
Novalis
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Seh ich genauso. Aber Juristen müssen wie Beamte oftmals ihre Daseinsberechtigung nachweisen und als Ergebnis schlägt man sich mit neuen Gesetzen und neuen Verordnungen herum. Außerdem braucht man anschließend wieder neue Juristen und neue Beamte. Ein Teufelskreislauf.
Tja, wenn es keine Juristen und Beamten gäbe, könnte Dir jetzt wahrscheinlich niemand erklären, warum die Armbrust eine Sonderregelung erfährt.


Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Ich hab ne Armbrust mit 150Kpd Zuggewicht. Pistole hat zwar eine höhere Schußfrequenz, aber dafür ist mein Gerät lautlos.
Gibts ohne Waffenschein zu kaufen, wenn ma nicht selbst basteln will.

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 11 Nr.1.22 ist die Armbrust im Waffengesetz als Schußwaffengleicher Gegenstand erfasst.
Damit wird ihrer besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen, das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen usw. ist somit untersagt.
Nach §2 Abs. 1 darf sie von Personen unter 18 Jahren nur unter fachkundiger Aufsicht eingesetzt werden.
Die Benutzung unterliegt ferner dem OwiG.

Der Grund, warum Führen, Erwerb und Handel nicht erlaubnispflichtig sind, ist ganz einfach der, daß eine Armbrust relativ groß und unhandlich ist und somit kaum verdeckt geführt und zum überraschenden Angriff eingesetzt werden kann.

Ganz im Gegenteil zu kleinen, herkömmlichen Schußwaffen.

Geändert von Novalis (09.09.2007 um 18:29 Uhr)
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  #37  
Alt 09.09.2007, 20:23
Proconsul
 
Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 1.245
Damit wird ihrer besonderen Gefährlichkeit Rechnung getragen, das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen usw. ist somit untersagt.
Du findest aber auf jedem Mittelaltermarkt Armbrustschützen, die nicht nur ihr Gerät spazierentragen. Ich habe noch nie erlebt, daß da ein Polizist kam und eine Verwarnung oder noch Schlimmeres von sich gab.
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  #38  
Alt 09.09.2007, 20:37
Benutzerbild von Draconarius
Historiddler
 
Registriert seit: 04.06.2005
Beiträge: 833
Bei den ganzen historischen Veranstaltungen ist es doch so, dass man für die Darsteller eine Erlaubnis beantragen kann, Waffen zu tragen, solange das der historischen Darstellung gilt.
Da gibt es dann aber auch wieder eigene Richtlinien. Bögen z.B. dürfen soweit ich weiß nicht im gespannten Zustand transportiert werden, stumpfe Schwerter, Andwendung nur zu Demonstrationszwecken etc.
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μηδὲν ἄγαν

Geändert von Draconarius (09.09.2007 um 20:48 Uhr)
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  #39  
Alt 09.09.2007, 21:00
Novalis
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat von Titus_Livius Beitrag anzeigen
Du findest aber auf jedem Mittelaltermarkt Armbrustschützen, die nicht nur ihr Gerät spazierentragen. Ich habe noch nie erlebt, daß da ein Polizist kam und eine Verwarnung oder noch Schlimmeres von sich gab.
Und das heißt jetzt, das es legal ist, oder wie?
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