22.11.2008 - 00:44
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  #1  
Alt 22.02.2006, 16:48
Benutzerbild von Kimon
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Wehrhafte Demokratie auch in Österreich?

Zugegeben, über das politische System unseres Nachbarlandes und ärgsten Konkurrenten in Turin weiß ich verdammt wenig...

Da im Irving-Thread auch über das Strafmaß diskutiert wurde, frage ich mich, ob auch die östereichische Verfassung (resp. Grundgesetz) die Verteidigung der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung kennt! Kann man dort "so leicht" wegen Volksverhetzung belangt werden wie in Deutschland? Würde mich sehr interessieren auch im Hinblick auf die Verarbeitung der NS-Zeit...
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Die Leute streiten im allgemeinen nur deshalb, weil sie nicht diskutieren können - G.K. Chesterton

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  #2  
Alt 22.02.2006, 17:20
Benutzerbild von Argeados
K.u.K. Hofzensor
 
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Puh. Da erwischst du mich am völlig falschen Fuß
Wie leicht ist es denn in Deutschland mit der Volksverhetzung? Und was fällt genau unter dießen Begriff?

Nur so ls Anmekung. Nicht wirklich wichtig, aber ... egal.
Der Ausdruck Grundgesetz existiert in Österreich mehr oder weniger nicht. Wird eigentlich nicht verwendet. Bei uns spricht man allgemein nur von der Verfassung.
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  #3  
Alt 22.02.2006, 17:27
Benutzerbild von Jan
Jan Jan ist offline
Patriot
 
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Ort: Heikendorf, nahe Kiel
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Naja, bei uns gibbet ja den §130, der die Relativierung, Verharmlosung, Leugnung, Verherrlichung und wasweißichalles des Holocausts mit nicht weniger als 5 Jahren Freheitsentzug bestraft, was auch angemessen ist.
Ich meine Volksverhetzung ist auch in diesem Paragraphen geregelt.
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  #4  
Alt 22.02.2006, 17:29
Benutzerbild von Kimon
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Der Ausdruck Grundgesetz existiert in Österreich mehr oder weniger nicht. Wird eigentlich nicht verwendet. Bei uns spricht man allgemein nur von der Verfassung.
Dachte ich mir schon, dass es bei euch "Verfassung" heißt, in Deutschland heißt es ja auch nur "Grundgesetz" weil sich die BRD bis 1990 lediglich als Provisorium verstanden hatte...


Nun ja, die bundesdeutsche Demokratie der "Bonner Republik" (leider hat sich diese Begrifflichkeit nicht durchgesetzt, ich finde sie sehr nützlich) ist keine Demokratie wie es die Weimarer Republik war...
In der BRD gilt bspw. die Pressefreiheit nur soweit, bis an der vielzitierten Freiheitlich Demokratischen Grundordung gerüttelt wird. Meine Frage dreht sich auch nicht um juristischen Kleinstunterschiede sondern um grundsätzliche Einstellungen: Gibt es in Österreich einen Verfassungsschutz? Darf man öffentlich gegen die Verfassung wettern? Also als Institution, nicht gegen bestimmte Personen?
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  #5  
Alt 22.02.2006, 17:36
Benutzerbild von Argeados
K.u.K. Hofzensor
 
Registriert seit: 19.05.2005
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Bei uns gibt es das Verbotsgesetz im StGb. Es untersagt jede nationalsozialistische Wiederbetätigung.
Der Strafrahmen reicht normal von 1-10 Jahren. In besonderen Fällen sind aber bis zu 20 möglich. Strafbar ist beispielsweise wenn typische Programmpunkte des Nationalsozialismus vertreten werden. Man muss dazu aber nicht einmal unbedingt diese Ideologie öffentlich gutheißen. Strafbar ist zb auch die Verwendung politischer Schlagworte (da gabs vor einiger Zeit mal einen Skandal wegen dem SS-Wahlspruch).

Ich schau mal ob ich was dazu find.

EDIT:
Original von Kimon
Meine Frage dreht sich auch nicht um juristischen Kleinstunterschiede sondern um grundsätzliche Einstellungen: Gibt es in Österreich einen Verfassungsschutz? Darf man öffentlich gegen die Verfassung wettern? Also als Institution, nicht gegen bestimmte Personen?
Aso dann hab ich das falsch aufgefasst ...

EDIT:
Es gibt in Österreich ein "Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (wobei sich letzteres in AUT auf den Schutz von zb Konferenzen bei unserer momentanen EU-Präsidentschaft beschränkt, da Österreich ja kein Terrorziel ist).
Was nun genau in den Arbeitsbereich dieses Amts fällt weiß ich slebst nicht so auf die Schnelle. Aber ich informier mich mal. Das interessiert mich nämlich auch.

EDIT:
Also im Inet find ich mal absolut nichts dazu. Zumindest als ich jetzt mal gesucht habe. Ich schau ob ich anderswo vielleicht was finde ... vieleicht kann ja jemand suchen helfen
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  #6  
Alt 31.12.2006, 16:17
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
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Beiträge: 6.454
AW: Wehrhafte Demokratie auch in Österreich?

Irving wurde nun entlassen. Wie konnte das passieren? Da hatte man den Kerl einmal und dann das...
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #7  
Alt 31.12.2006, 17:20
Benutzerbild von Argeados
K.u.K. Hofzensor
 
Registriert seit: 19.05.2005
Ort: Wien
Beiträge: 1.065
AW: Wehrhafte Demokratie auch in Österreich?

Nun ja man hat das Strafmaß herabgesetzt und gleichzeitig eine Ausweisung beantragt. Irving darf nun nicht mehr nach Österreich reisen. Steht also auf der schwarzen Liste
Er hat immerhin ein Jahr abgesessen. Zuwenig oder zuviel ... da streiten sich wahrscheinlich die Geister.

Was ich viel interessanter finde ist, dass Irving Österreich beim Europäischen Gerichtshof und beim Gerichtshof der Menschenrechte verklagen will ^^
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