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14.12.2006, 14:40
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Diesen ganzen Verschwörungsquatsch von Titanic und die Blödmänner die glauben sie könnten mit der Begründung ihre Verkehrsowis nicht bezahlen kenne ich.
Nichtsdestotrotz ist das eine Staatsrechtliche Frage, auf die es eine Antwort gibt.
und wenn das Urteil das Bundesverfassungsgerichtes nicht aufgehoben oder erneuert ist, dann bleibt die Feststellung, daß die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger ist.
Ich habe das zumindest so im Staatsrecht gelernt.
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14.12.2006, 14:43
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Wenn ich Geld hätte würde ich glatt Verfassungsklage einreichen, nur um ein neues Urteil zu erwirken, damit ich mir auf immer und ewig dieses leidige Thema ersparen kann.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 16:24
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Quaestor
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Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Im schönen Oberbayern
Beiträge: 133
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Jeden der sich als Staatsbürger des Deutschen Reiches sieht würde ich ganz einfach als Staatsangehörigen eines von Deutschland (BRD) nicht anerkannten Staates ausweisen lassen.
Das würde uns eine Menge Ärger ersparen.
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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14.12.2006, 16:59
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Patriot
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Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Heikendorf, nahe Kiel
Beiträge: 627
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Das darf man nicht, keinem Deutschen darf seine Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn er dadurch staatenlos wird.
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Deutschlands Einigkeit, meine Stärke
Meine Stärke, Deutschlands Macht.
Freund der Freiheit
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14.12.2006, 17:01
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 17:21
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Quaestor
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Registriert seit: 29.11.2006
Ort: Im schönen Oberbayern
Beiträge: 133
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Zitat von Jan
Das darf man nicht, keinem Deutschen darf seine Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn er dadurch staatenlos wird.
Sie wird ihm ja nicht entzogen. Ihrer Meinung nach sind sie ja keine Bürger der Bundesrepublik sondern des Deutschen Reiches. Somit wird ihnen keine Staatsbürgerschaft entzogen sondern sie werden lediglich ins Reich zurückgeschickt. Also entweder finden sie ihr Reich oder ab ins Exil nach Argentinien.
Es wäre schön wenn es so einfach wäre
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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14.12.2006, 18:26
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Zitat von Ythor
Jeden der sich als Staatsbürger des Deutschen Reiches sieht würde ich ganz einfach als Staatsangehörigen eines von Deutschland (BRD) nicht anerkannten Staates ausweisen lassen.
Das würde uns eine Menge Ärger ersparen.
Warum verteufelst Du das so sehr?
Die Deutsche Geschichte hat mehr zu bieten als 12 Jahre NSDAP und das Deutsche Reich ist weitaus älter...
Wie gesagt, wir alle sind rechtlich gesehen "Reichsdeutsche".
Allerdings begrüße ich auch die Wortlautänderung aus dem Jahr 2000.
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14.12.2006, 19:20
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Ich bin definitiv kein Reichsdeutscher. Ich bin in der BRD geboren und bin Deutscher, mehr aber auch nicht. Es wäre mir auch gänzlich neu, dass ich einen Reichspass besitze....
Im übrigen sind noch nichtmal alle hier Deutsche (akinci z.B. und kobra glaube ich auch) also betrifft das "wir alle" nur einen begrenzten Kreis.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 19:23
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Praetor
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Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Belgien
Beiträge: 351
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Wenn ihr schon so kommt, dann bin ich auch Reichsdeutscher, immerhin gehörte Malmedy zu Zeiten des 2. Krieges zum 3. Reich...
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Schon Schiller sagte: "Durch diese kalte Hose wird er kommen!"
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14.12.2006, 19:25
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Reichsdeutsche wird sich wenn überhaupt nur auf die Grenzen von '33 beziehen. Alles andere wäre vollkommen undenkbar.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 19:31
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Censor
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Registriert seit: 25.12.2005
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Beiträge: 1.191
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Ich glaube es bezieht sich auf die Grenzen von '37, also auch vor dem Anschluß Österreichs.
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Die Leute streiten im allgemeinen nur deshalb, weil sie nicht diskutieren können - G.K. Chesterton
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Kennt ihr schon unsere Benutzerkarte?
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14.12.2006, 19:31
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Ist 1933 und 1937 nicht grenztechnisch dasselbe?
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 19:36
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Zitat von Wulfnoth
Ist 1933 und 1937 nicht grenztechnisch dasselbe?
Hm ne...
Das Saarland gehörte nicht dazu, das Rheinland war noch entmilitarisiert...
Und falls es jemand überlesen hat:
Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:
Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”
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14.12.2006, 19:40
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.464
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Man beachte den Smilie hinter meiner Aussage. Ich habe es schon kapiert, halte es nur für eine juristische, realitätsferne Spitzfindigkeit.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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14.12.2006, 19:48
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?
Zitat von Wulfnoth
Man beachte den Smilie hinter meiner Aussage. Ich habe es schon kapiert, halte es nur für eine juristische, realitätsferne Spitzfindigkeit.
Naja... für Ottonormalbürger trifft das sicher zu.
Das Staatsrecht an sich ist allerdings nicht realitätsfern, sondern von elementarer Bedeutung was die Aktzeptanz zum einen der Bundesrepublik im Ausland anbelangt.
Zum anderen aber für Ottonormalbürger dann, wenn er andere Staatsangehörigkeiten annehmen will, verreisen will, ein visum beantragen will...
Geändert von Novalis (14.12.2006 um 19:50 Uhr)
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