07.10.2008 - 02:16
Historik Forum
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  #1  
Alt 18.11.2006, 15:25
Benutzerbild von Scipio
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Gesetze aus Vorkriegszeit?

Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Abteilung ist, aber schauen wir mal.


Ich habe heute erst wiederim Radio gehört, was es für unbewusste und interessante Steuern gibt, wie die Sektsteuer.

Nun habe ich mich gefagt: Diese steuern wurden ja vor dem Krieg eingeführt, wie auch das BGB, in dem man heute noch Gesetze mit der Bezeichnung "reich" finden kann. Aber ich nahm bis jetzt an, dass alle Gesetze mit der Verkündung des neuen GG, die vor dem Krieg stammten, nicht mehr gültig waren.

Aber scheint es nun doch anders zu sein oder wurden diese einfach gesammelt im Bundestag durchgehauen?
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  #2  
Alt 22.11.2006, 15:49
Benutzerbild von Scipio
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Hm, Schade das es niemand weiß. Ich werde mal einen Juristen fragen
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  #3  
Alt 22.11.2006, 16:06
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Kannst ja dann mal mitteilen was der Jurist sagt.
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  #4  
Alt 22.11.2006, 16:17
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Werde ich machen
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  #5  
Alt 22.11.2006, 16:25
Benutzerbild von Kimon
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Nee Sorry, ist aber auf jeden Fall interessant.

Woran ich mich wage erinnern kann, ist, dass auch unsere heutigen Jagdgesetze (oder zumindest eines davon) noch aus der Zeit des NS-Regimes stammen.
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  #6  
Alt 30.11.2006, 16:45
Benutzerbild von Kimon
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Heute noch etwas gelernt, welche Regelung der NS-Zeit übernommen wurde: Erst 1933 wurde die Akademische Rechtsprechung abgeschafft. Bis dahin konnten die Universitäten ihre Studenten auch mal einkarzern, wenn die was verbrochen hatten!


P.S.: Dies ist kein Doppelpost! Wirklich nicht!
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  #7  
Alt 30.11.2006, 16:47
Benutzerbild von Scipio
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Zitat von Kimon Beitrag anzeigen
Heute noch etwas gelernt, welche Regelung der NS-Zeit übernommen wurde: Erst 1933 wurde die Akademische Rechtsprechung abgeschafft. Bis dahin konnten die Universitäten ihre Studenten auch mal einkarzern, wenn die was verbrochen hatten!
Ah, Danke, genau solche Dinge suche ich gerade. Ich muss meinen Bekannten mal Anrufen, ich habs leider vergessen
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  #8  
Alt 11.12.2006, 11:55
Benutzerbild von Scipio
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

So, ich habe mit ihm gesprochen. Es ist so, dass mitder neuen Verfassung alle Gesetze außer Kraft traten, die gegen die neue verstoßen, also Ermächtigunsgesetz,usw,usw. Alle anderen wurden beibehalten. sie wurden halt von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Mein Bekannter ist schon älter, denn er sagte, dass er während seiner Anfangszeit noch das Reichsozialbuch hatten, was aber heute wieder geändert wurde. Er wird aber wegen dem Ermächtigungsgesetz noch usw, die Protokolle von der Entstehung des Grundgesetz durcharbeiten.
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  #9  
Alt 11.12.2006, 12:22
Benutzerbild von Balduin IV.
Basiléos
 
Registriert seit: 08.03.2006
Beiträge: 284
AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

In Österreich gab es solche Gesetze nach dem 1. WK die einfach aus der Monarchie übernommen wurden:

Eines jener Gesetze war das "Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz" des Jahres 1917, dass im Jahre 1934 noch einmal große Bedeutung erlangen sollte.

(Dollfuss benutzte es zur "Rechtfertigung" der Etablierung des Austrofaschismus und des Ständestaates!)

mfg
Baldu
__________________
Möge die Welt eine andere sein, wenn es an der Zeit ist für mich zu gehen...

Aber bis dahin wird gekämpft !
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  #10  
Alt 13.12.2006, 21:07
Novalis
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Arg... mit der Sektsteuer hatte ich mal etwas im Studium... ich werd mal herumkramen...

Also, die Sekt oder auch Schaumweinsteuer wurde von Kaiser Wilhelm als Luxussteuer zur Förderung des Flottenprogrammes inklusive des Nord-Ostseekanals eingeführt.
Großer Bedeutung kann sie nicht gewesen sein, da die wenigstens menschen sich zu dieser Zeit überhaupt Sekt leisten konnten.
1933 wurde sie mit der Wirtschaftskrise abgeschafft, da vermutlich völlig bedeutungslos.
1933 wurde sie als kriegszuschlag zugunsten der U-bootflotte wieder eingeführt.

Sie beträgt übrigens etwa 1 Euro pro Flasche + Mwst. Sie wird also lustigerweise demnächst sogar wieder erhöht.
Sie ist allerdings mit 450 millionen Euro jährlich eine der kleinsten Verbrauchssteuern


Zitat von Scipio Beitrag anzeigen
Nun habe ich mich gefagt: Diese steuern wurden ja vor dem Krieg eingeführt, wie auch das BGB, in dem man heute noch Gesetze mit der Bezeichnung "reich" finden kann. Aber ich nahm bis jetzt an, dass alle Gesetze mit der Verkündung des neuen GG, die vor dem Krieg stammten, nicht mehr gültig waren.

Aber scheint es nun doch anders zu sein oder wurden diese einfach gesammelt im Bundestag durchgehauen?
Das ist jetzt tatsächlich die Frage.
Fakt ist, die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsnachfolger des Dritten Reiches (das besteht weiter fort), wohl aber in bezug auf die Räumliche Ausdehnung identisch mit diesem. (Urteil Bundesverfassungsgericht 1973)
Die Bundesrepublik ist also in gewisser Weise identisch mit dem Deutschen Reich seit 1871.

Ihre Legitimation beruft sich auf das Grundgesetz.
Diesem darf kein anderes gesetz widersprechen. Das erklärt von sich aus schon das automatische Ende von Ermächtigungsgesetz bis Rassengesetz.

Das gilt allerdings nicht für Steuergesetzgebung und einen Teil des Strafrechts zum Beispiel.
Das bezieht sich ja auch noch nicht unwesentlich auf 1871.

Ich vermute, das Steuergesetz hat ganz einfach seine Gültigkeit behalten, warum das so ist... Man weiß es nicht.
Extra drüber abgestimmt wurde sicher nicht.

Geändert von Novalis (13.12.2006 um 21:24 Uhr).
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  #11  
Alt 14.12.2006, 13:05
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
Registriert seit: 29.01.2005
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Beiträge: 6.343
AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Zitat von Novalis Beitrag anzeigen
Das ist jetzt tatsächlich die Frage.
Fakt ist, die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsnachfolger des Dritten Reiches (das besteht weiter fort), wohl aber in bezug auf die Räumliche Ausdehnung identisch mit diesem. (Urteil Bundesverfassungsgericht 1973)
Die Bundesrepublik ist also in gewisser Weise identisch mit dem Deutschen Reich seit 1871.
An diesem Urteil haben echt einige was gefressen, kann das sein?
Das Urteil bezog sich auf die BRD vor der Wiedervereinigung mit dem Verweis darauf, dass es zwei deutsche Staaten gibt (fällt ja auch in die Zeit der neuen Ostpolitik). Zumal die BRD sich anfangs als voll identisch mit dem Deutschen Reich betrachtete (Hallstein-Doktrin).
Spätestens seit der Wende ist die BRD der alleinige Nachfolger der Weimarer Republik und des dritten Reiches, da zwischen dem Dritten Reich und der Weimarer Republik staatstheoretisch keine Trennung existiert. Die Weimarer Verfassung wurde nie abgeschafft, auch wenn der Notstand de facto das Grundgesetz der Nazis war. Weiterhin gibt die BRD mit ihren Schadensersatzzahlungen zu, dass sie Rechtsnachfolger des Dritten Reiches ist.
Seit der Wiedervereinigung ist die Bundesrepublik Deutschland vollidentisch mit dem Deutschen Reich.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #12  
Alt 14.12.2006, 14:08
Novalis
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Beiträge: n/a
AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
An diesem Urteil haben echt einige was gefressen, kann das sein?
Das Urteil bezog sich auf die BRD vor der Wiedervereinigung mit dem Verweis darauf, dass es zwei deutsche Staaten gibt (fällt ja auch in die Zeit der neuen Ostpolitik). Zumal die BRD sich anfangs als voll identisch mit dem Deutschen Reich betrachtete (Hallstein-Doktrin).
Spätestens seit der Wende ist die BRD der alleinige Nachfolger der Weimarer Republik und des dritten Reiches, da zwischen dem Dritten Reich und der Weimarer Republik staatstheoretisch keine Trennung existiert. Die Weimarer Verfassung wurde nie abgeschafft, auch wenn der Notstand de facto das Grundgesetz der Nazis war. Weiterhin gibt die BRD mit ihren Schadensersatzzahlungen zu, dass sie Rechtsnachfolger des Dritten Reiches ist.
Seit der Wiedervereinigung ist die Bundesrepublik Deutschland vollidentisch mit dem Deutschen Reich.
Hast Du dazu mal ein aktuelleres Urteil?
Ich habe das im Studium anders gelernt, weshalb es mich etwas verwundert.
Wenn die Bundesrepublik Rechtsnachfolger wäre, hätte das ja so einiges an Konsequenzen die man hätte ausräumen müssen.

Ich meine, mit dem Einheitsvertrag wurde lediglich das territoriale Gebiet um die DDR erweitert, nicht aber das Deutsche Reich aufgelöst.

Wenn dem so wäre, wei Du es geschildert hast, hätte ja im Leben nicht bis ins Jahr 2000 hinein unsere Staatsbürgerschaft so bestimmt werden können:

Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:

Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):
“Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”

Geändert von Novalis (14.12.2006 um 14:25 Uhr).
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  #13  
Alt 14.12.2006, 14:16
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Ein neueres Urteil gibt es meines Wissens nach nicht. Ich weiß nicht inwieweit du im Internet in eingschlägigen Politikforen aktiv bist, nur wird das Urteil dort immer gerne als Aufhänger genommen um die verücktesten Verschwörungstheorien anzuzetteln, bis zum Ausruf einer neuen Reichsregierung. (Wir hatten hier das Thema schonmal, muss ich gleich mal suchen ob ich das noch finde.)
Tatsache ist eben, dass das "Teilidentisch" sich zu einem "Vollidentisch" gewandelt hat, da es nur noch einen Deutschen Staats gibt und nur eine souveräne Staatsmacht existiert. Die Territorialfrage hat sich mit den 2Plus4-Veträgen auch geklärt.

Den einen Punkt habe ich etwas schlecht formuliert. Richtig wäre:
Die BRD gibt indirekt zu Rechtsnachfolger zu sein, indem sie Schadensersatz für Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen des Deutschen Reiches leistet.
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  #14  
Alt 14.12.2006, 14:32
Benutzerbild von Scipio
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Zitat von Wulfnoth Beitrag anzeigen
Ein neueres Urteil gibt es meines Wissens nach nicht. Ich weiß nicht inwieweit du im Internet in eingschlägigen Politikforen aktiv bist, nur wird das Urteil dort immer gerne als Aufhänger genommen um die verücktesten Verschwörungstheorien anzuzetteln, bis zum Ausruf einer neuen Reichsregierung. (Wir hatten hier das Thema schonmal, muss ich gleich mal suchen ob ich das noch finde.)
Tatsache ist eben, dass das "Teilidentisch" sich zu einem "Vollidentisch" gewandelt hat, da es nur noch einen Deutschen Staats gibt und nur eine souveräne Staatsmacht existiert. Die Territorialfrage hat sich mit den 2Plus4-Veträgen auch geklärt.

Den einen Punkt habe ich etwas schlecht formuliert. Richtig wäre:
Die BRD gibt indirekt zu Rechtsnachfolger zu sein, indem sie Schadensersatz für Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen des Deutschen Reiches leistet.
Wie schon gesagt, durch den Beschluss eines neues Grundgesetzes wurde die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt und ein Nachfolger bestimmt. Also alles wurde wirklich als Übergang getätigt. Das heißt, die BRD ist der Rechtsnachfolger.

Aber: Du reagierst bei diesem Thema immer ein bisschen empfindlich. Solltest es nicht zu persönlich nehmen.

Fakt ist, dass das BVG festgestellt hat, dass die Staatsbürger der DDR nicht als Ausländer behandelt werden dürfen.

Ich kenne das Urteil nicht genau, deshalb verzeiht mir, wenn ich etwas falsches sage. Für mich heißt es: Das Deutsche Reich hat offiziell nie die Ostgebiete und die DDR "abgetreten" ( So muss man es sehen), sondern das ganze Iist noffiziell gelaufen.

Es gab keinen Friedensvertrag wie den Vertrag von Versailles.

Also ist es so, dass die Bürger der DDR von der sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches darstellenden BRD als Deutsche betrachtet wurden. Sie haben sich nie offiziell unabhängig erklärt, sondern sind abgespalten worden.

Deshalb sind sie de jure als Deutsche zu behandeln.

Also so sehe ich das. Wenn es jemand anders sieht, gerne
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  #15  
Alt 14.12.2006, 14:37
Benutzerbild von Wulfnoth
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AW: Gesetze aus Vorkriegszeit?

Ich reagiere auf dieses Thema deshalb empfindlich weil auf dieser Basis viele Rechtsextreme die Bundesrepublik ablehnen und sich als Bürger eines Deutschen Reiches betrachten. Dieses Urteil war sozusagen der Schuss ins Knie der Deutschen Rechtsgeschichte.

Natürlich existiert das Deutsche Reich de facto nicht mehr. Was sollte denn bitteschön im 2Plus4-vertrag drinstehen? Das Deutsche Reich ist hiermit aufgelöst?

Die von dir genannte Problematik existiert ja nicht mehr und die ehemaligen Ostgebiete wurden durch diverse Verträge als Teil Polens anerkannt. Sowohl durch die DDR als auch durch die BRD. Zuletzt eben mit den bereits genannten 2Plus4-Verträgen.

Wie bereits mehrmals gesagt. Wenn jede Staatsleiche der Welt aufzählen würde hätten wir plötzlich nicht knapp 200 Staaten, sonder 300 bis 400 oder noch mehr.
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