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04.09.2008, 00:02
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Praetor
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Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Rheingau
Beiträge: 408
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Bräuchten wir einen Superhelden?
Ein Thema im neuen Batman Film „The Dark Knight“ ist die Kritik daran, dass Batman sich anmaßt, Selbstjustiz zu üben und Verbrecher auf eigene Faust jagt.
Dies brachte mich zu folgender Fragestellung: Wenn ein Mensch über Superkräfte verfügen würde, wie Superman oder Spiderman, oder, wie Batman, über ein umfangreiches technisches Know-How, sollte er dann seine Mittel, dafür einsetzen, um gegen Verbrecher zu kämpfen oder sollte es sich niemand anmaßen Selbstjustiz zu üben?
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Zitat von Helmut Kohl
Ich weiß nicht, was der französische Staatspräsident Mitterrand denkt, aber ich denke dasselbe.
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04.09.2008, 00:29
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Proconsul
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Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 1.240
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Anarchie hätte zwar auch mal was Gutes, aber man würde selbst auch sehr gefährlich leben. Klassische Sozialauslese durch das Recht des Stärkeren.
Besser ist es, bestehende Gesetze bei Straftätern härter anzuwenden. Ist zwar auch eine Form der Auslese, da diejenigen im Knast landen, die nicht Gesetzeskonform leben, aber zumindest humanistischer.
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04.09.2008, 02:10
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Quaestor
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Registriert seit: 23.01.2008
Beiträge: 191
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Suuper, suuuper Richieee, kommt zu dich gefliieecht!!!
Batman übt selbstverfreilich nicht Selbstjustiz, sondern überstellt jeden gefassten Verbrecher treulich der Polizei. Und Verbrecher auf eigene Faust zu jagen ist in den USA absolut legal.
__________________
"Eine Kuh kann nicht wiehern und ein Pferd hat kein Euter" - Kord der Suchende
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04.09.2008, 22:58
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Plebejer
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 10
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Moin,
nach § 127 Abs. 1 StPo (Jedermann-Festnahmerecht), ist es ja auch in
Deutschland erlaubt jemanden festzunehmen, wenn dieser auf frischer
Tat erwischt wird.
Ob man sich dazu die Unterhosen über die Hosen anzieht und hinter einem
Busch wartet, bis endlich und zufällig ein Räuber vorbeikommt, ist dafür
ja unerheblich.
Problematisch wird es dann, wenn man denjenigen auch gleich verurteilen
möchte.
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04.09.2008, 23:05
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Spender
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Registriert seit: 27.10.2007
Ort: Raum Nürnberg
Beiträge: 849
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Ach, welche schönen nostalgischen Erinnerungen - als ich als Junge zu Fasching den Sheriff spielen durfte.
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09.09.2008, 00:01
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K.u.K. Hofzensor
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Registriert seit: 19.05.2005
Ort: Wien
Beiträge: 1.069
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Zitat von Sokotra
Ach, welche schönen nostalgischen Erinnerungen - als ich als Junge zu Fasching den Sheriff spielen durfte.
Büdde nicht vom Thema abweichen  .
Ein Superheld, der die Probleme löst, welche der Staat nicht zu lösen vermag ... warum nicht, solang es gut geht, wird wohl keiner was dagegen haben.
Fraglich halt, wie lange so ein Typ auch auf dem rechten Weg bliebe.
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22.09.2008, 17:45
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Praetor
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Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Rheingau
Beiträge: 408
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Zitat von Abijar
Moin,
nach § 127 Abs. 1 StPo (Jedermann-Festnahmerecht), ist es ja auch in
Deutschland erlaubt jemanden festzunehmen, wenn dieser auf frischer
Tat erwischt wird.
Ob man sich dazu die Unterhosen über die Hosen anzieht und hinter einem
Busch wartet, bis endlich und zufällig ein Räuber vorbeikommt, ist dafür
ja unerheblich. 
Meiner Meinung nach macht es schon einen Unterschied, ob man jemanden auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt oder ob man gezielt Verbrecher jagt und damit im Zuständigkeitsbereich der Polizei operiert.
Problematisch wird es dann, wenn man denjenigen auch gleich verurteilen möchte. 
Ich glaube auch, dass ein Einzelner, so edel seine Absichten auch sein mögen, wenn er auf eigene Faust Verbrechen bekämpft, früher oder später in Situationen kommen kann, in denen er den Bogen definitiv überspannt und einen Verbrecher selber Bestraft, sei es, ob er ihn brutal zusammenschlägt oder ihn sogar tötet.
__________________
Zitat von Helmut Kohl
Ich weiß nicht, was der französische Staatspräsident Mitterrand denkt, aber ich denke dasselbe.
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22.09.2008, 18:31
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Ädil
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Registriert seit: 19.09.2008
Ort: Hollabrunn
Beiträge: 219
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Macht korrumpiert bekanntlich. In der Realität würde sich ein Superheld irgendwann vermutlich seiner unglaublichen Möglichkeiten bewusst, und diese würden ihm zu Kopf steigen. Er würde vielleicht weiterhin versuchen, Gutes zu tun, dabei aber weit übers Ziel hinausschießen. Irgendwann würde er zur Auffassung kommen, dass man ein paar (eventuell unschuldige) Opfer schon in Kauf nehmen darf, um höhere Ziele zu erreichen. Siehe die Rolle der Geheimdienste und der USA in der realen Welt.
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24.09.2008, 17:03
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Propraetor
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Registriert seit: 31.01.2007
Beiträge: 638
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Ich schließe mich Scifi an. Das ist auch der Grund, warum für mich Demokratie das einzig Wahre ist!
Sogar Superman (der beste von allen) hat LEx Luther vom Wolkenkratzer plumpsen lassen.
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Wahrlich glücklich ist, wer am Abend sagen kann, heute habe ich gelebt - Horaz
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24.09.2008, 18:00
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Plebejer
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 10
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Zitat von K. Ropp
Meiner Meinung nach macht es schon einen Unterschied, ob man jemanden auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt oder ob man gezielt Verbrecher jagt und damit im Zuständigkeitsbereich der Polizei operiert.
Hm, da fallen mir spontan zwei Beispiele ein:
Hausdetektive und "Nachbarschaftswachen".
Zitat von K. Ropp
Ich glaube auch, dass ein Einzelner, so edel seine Absichten auch sein mögen, wenn er auf eigene Faust Verbrechen bekämpft, früher oder später in Situationen kommen kann, in denen er den Bogen definitiv überspannt und einen Verbrecher selber Bestraft, sei es, ob er ihn brutal zusammenschlägt oder ihn sogar tötet.
Gut, dagegen kann man schlecht argumentieren. 
Allerdings sind die Offiziellen nun auch nicht immer so koscher, wie man
relativ häufig aus Übersee hört.
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24.09.2008, 20:30
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Plebejer
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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 21
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Desweiteren muss man bedenken,dass auch der "superste Superheld" irgendwann einmal das Zeitliche segnet.
Und wenn man sich dann jahrelang auf eine Problemlösung durch diesen verlassen hat, dann guckt man wohl nach dessen Tod ziemlich dumm aus der Wäsche
MFG RUUD
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24.09.2008, 23:00
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Praetor
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Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Rheingau
Beiträge: 408
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Zitat von Abijar
Hm, da fallen mir spontan zwei Beispiele ein:
Hausdetektive und "Nachbarschaftswachen".
Ist so etwas eigentlich verboten oder bewegt man sich da in einer juristischen Grauzone?
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Zitat von Helmut Kohl
Ich weiß nicht, was der französische Staatspräsident Mitterrand denkt, aber ich denke dasselbe.
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24.09.2008, 23:47
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Plebejer
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 10
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Weder noch.
Die besagten Gruppen handeln ja nach § 127 Abs. 1 StPo.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
Was Hausdetektive aber z.B. nicht dürfen, ist die Taschenkontrolle.
Das darf allein die Polizei.
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24.09.2008, 23:50
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Tribun
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Registriert seit: 09.06.2008
Beiträge: 83
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jeder darf wenn er jemanden bei einer strafat erwischt festhalten und der polizei übergeben .
nicht mehr aber auch nicht weniger.
beispielsweise darf ein hausdetektiv niemanden gegen seinen willen durchsuchen.
aber insgesamt wäre ich bei dem thema vorsichtig sollte man sich nämlich mal irren is man dran wegen frieheitsberaubung und untr umständen auch körperverletung
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