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24.09.2008, 20:56
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Praetor
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Registriert seit: 08.10.2007
Ort: Rheingau
Beiträge: 408
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Würdet ihr einbrechen?
Als wir im Religionsunterricht das Thema „Gewissen“ durchgenommen haben, sollten wir zu folgender Situation Stellung beziehen:
In einem fernen Land lebt ein Mann, im Text Heinz genannt, dessen Frau an einer besonderen Krebsart erkrankt ist. Für sie gibt es nur eine Hoffnung, nämlich eine besondere Form von Radium, die ein Apotheker aus der gleichen Stadt vor kurzem entdeckt hat und von der die Ärzte glauben, es könnte sie heilen. Allerdings verlange der Apotheker für das Mittel einen solch horrenden Preis, den Heinz nicht bezahlen kann, obwohl der Apotheker für die Herstellung nur ein Zehntel des verlangten Preises aufbringen musste. Heinz versucht das Geld aufzutreiben, bekommt aber nur die Hälfte zusammen. Daraufhin versucht er den Apotheker zu überzeugen, ihm das Mittel für seine todkranke Frau billiger zu verkaufen, bzw. den Rest wolle Heinz später zahlen. Der Apotheker lehnt ab, weil er mit dem Medikament viel Geld verdienen will. Da er alle erlaubten Mittel erfolglos ausgeschöpft hat, überlegt Heinz, in die Apotheke einzubrechen und das Mittel zu stehlen.
Wie würdet ihr an seiner Stelle entscheiden?
__________________
Zitat von Helmut Kohl
Ich weiß nicht, was der französische Staatspräsident Mitterrand denkt, aber ich denke dasselbe.
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24.09.2008, 21:17
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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na klarer Fall von Notstand.
Natürlich einbrechen.
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24.09.2008, 21:25
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hatun runa
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Registriert seit: 20.09.2008
Ort: Groß Felda
Beiträge: 5
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Ich würd auch einbrechen, lieber ne zeit lang im knast als ne tote frau!
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24.09.2008, 21:39
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Proconsul
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Registriert seit: 04.08.2007
Ort: da, wo Deutschland am Schönsten ist
Beiträge: 1.240
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Das Leben der Ehefrau ist höherwertiger als der materielle Verlust des Apothekers.
Einbrechen würe ich aber nicht. Eher dem Apotheker unsanft von dem Mittelchen trennen, ihm den hälftigen Preis hinlegen und das Mittel mitnehmen.
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24.09.2008, 23:51
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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Zitat von fobbo
Ich würd auch einbrechen, lieber ne zeit lang im knast als ne tote frau!
Würde das in Deutschland passieren kämst du nicht ins Gefängnis, die Tat wäre nicht rechtswidrig.
Strafrechtlich relevant hat sich eher der Apotheker verhalten.
Geändert von Didt (24.09.2008 um 23:54 Uhr)
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25.09.2008, 00:17
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Plebejer
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 10
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Zitat von Didt
Würde das in Deutschland passieren kämst du nicht ins Gefängnis, die Tat wäre nicht rechtswidrig.
Strafrechtlich relevant hat sich eher der Apotheker verhalten.
Wenn man dies auf Deutschland bezieht (und mal völlig ausser Acht lässt,
dass bei uns die Krankenkassen dafür aufkommen müssten), wäre die Tat
eben doch rechtswidrig. Die Person Heinz hätte nämlich durchaus die
Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten, da das Verhalten des Apothekers
gegen die guten Sitten verstösst (BGB §138).
Geht ja aber eigentlich am Thema vorbei :/
Was die Gewissensfrage betrifft: Ich könnte es durchaus mit meinem Gewissen
vereinbaren den Laden aufzubrechen, sämtlichen Inhalt an Bedürftige zu
verteilen, den Laden abzufackeln und diesen geldgieriegen de facto Mörder
in die Gosse zu schicken.
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25.09.2008, 01:22
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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Zitat von Abijar
Wenn man dies auf Deutschland bezieht (und mal völlig ausser Acht lässt,
dass bei uns die Krankenkassen dafür aufkommen müssten), wäre die Tat
eben doch rechtswidrig. Die Person Heinz hätte nämlich durchaus die
Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten, da das Verhalten des Apothekers
gegen die guten Sitten verstösst (BGB §138).
Geht ja aber eigentlich am Thema vorbei :/
Was die Gewissensfrage betrifft: Ich könnte es durchaus mit meinem Gewissen
vereinbaren den Laden aufzubrechen, sämtlichen Inhalt an Bedürftige zu
verteilen, den Laden abzufackeln und diesen geldgieriegen de facto Mörder
in die Gosse zu schicken. 
Also unterlassen Hilfeleistung kann man schon bejahen, zwar wird bei chronischen Krankheiten eine unterlassene Hilfeleistung in der rechtssprechung verneint, nicht jedoch bei Krankheitsbildern die in Schüben auftreten. Das ergibt sich wohl aus der Unheilbarkeit einer typischen chronischen krankheit. Die ist hier im fiktiven Fall nicht gegeben, das Mittel wirkt zu 100%. Dann noch eine Garantenstellung beim Apotheker herbei und 1Jahr hat er sicher der Saukerl.
Und ein Notstand ist es schon, man kann von dem Ehemann nicht verlangen rechtliche Schritte einzuleiten die Zeitspanne wäre unzumutbar gewesen.
Geändert von Didt (25.09.2008 um 01:43 Uhr)
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25.09.2008, 13:06
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Administrator
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Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.597
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ist ja wohl recht eindeutig der fall.
Ob ich einbrechen würde, weiß ich net wirklich, eher nicht, aber ich würde ähnlich wie titus glaube ich doch recht rabiat werden, wenn das leben der frau auf dem spiel steht un der andere wicht nur von etwas mehr geld träumt und bereit ist dafür menschen sterben zu lassen
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25.09.2008, 17:46
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Nur ein Mensch.
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Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 219
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Interessantes problem.
Das beispiel ließe sich ja auch variieren; z.B. wenn anstelle des apothekers ein lebensmittelhändler, anstelle der frau ein hungernder mensch stünde-das brot ist dann zwar da, aber der hungernde hat nicht die mittel, es zu kaufen, könnte es sich also nur rechtlich gesehen illegal beschaffen.
Einerseits gibt es regeln, die menschliches zusammenleben für alle sicherstellen sollen. Nicht einzubrechen ist z.B. eine davon.
Auf der andren seite gibt es ein indivduelles bedürfnis nach glück (und die eigene wie die gesundheit geliebter menschen gehört wohl dazu).
Was aber soll man tun, wenn gesellschaftliche regeln und individuelles glück kollidieren? Ob ich persönlich einbrechen würde oder nicht, löst dieses dilemma ja im grunde auch nicht. Die gesellschaftliche regel, nicht einzubrechen hätte ja trotzdem ihren sinn- und den verlöre sie auch dann nicht, wenn es meinem persönlichen glück zuwiderläuft.
Das beispiel zeigt auf jeden fall eines, dass formal gleiche regelungen (einbruch ist illegal) im realen leben zu ungleichheit führen müssen und, wenn durchgesetzt, diese befestigen.
Hinzu kommt, dass derartige regelungen nicht vom himmel fallen, sondern von bestimmten menschen aus bestimmten interessen und einer bestimmten ideologie getroffen werden.
Insofern ließe sich sagen, das Verbot des einbruchs wurde von bestimmten menschen aus eigennützigen motiven erlassen- es ist also nicht allgemeingültig oder "natürlich"; da dies nicht meine interessen und motive sind, muss ich mich nicht daran gebunden fühlen, sowenig wie andere menschen in meiner lage. Wenn ich die Regel nicht verinnerlicht habe, kann ich nur zu deren einhaltung durch gewaltmittel gezwungen werden - oder eben nicht, und dann kann ich sie getrost ignorieren.
Geändert von LCF (25.09.2008 um 17:55 Uhr)
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25.09.2008, 18:00
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Plebejer
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Registriert seit: 01.09.2008
Beiträge: 10
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Zitat von Didt
Die ist hier im fiktiven Fall nicht gegeben, das Mittel wirkt zu 100%. Dann noch eine Garantenstellung beim Apotheker herbei und 1Jahr hat er sicher der Saukerl.
Und ein Notstand ist es schon, man kann von dem Ehemann nicht verlangen rechtliche Schritte einzuleiten die Zeitspanne wäre unzumutbar gewesen.
Öhm, das geht aus dem Einleitungstext doch überhaupt nicht hervor ...
Die Ärzte glauben es könnte sie heilen (und da stellt sich mir die Frage:
Darf der Apotheker überhaupt ein ungetestetes "Medikament" einfach so
auf den Markt werfen? Ich bezweifle das ...).
Davon, dass die Zeit "knapp" wird, ist auch nirgends die Rede - und an
Krebs stirbt man nicht von heute auf morgen.
Naja, es ist eigentlich sinnlos mit deutschem Recht in dieser Sache zu
argumentieren. Der Sachverhalt ist schlichtweg nicht auf Deutschland
übertragbar IMHO.
Es ist eben eine Gewissensfrage und kein juristisches Fallbeispiel.
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25.09.2008, 18:11
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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Zitat von Abijar
Öhm, das geht aus dem Einleitungstext doch überhaupt nicht hervor ...
Die Ärzte glauben es könnte sie heilen (und da stellt sich mir die Frage:
Darf der Apotheker überhaupt ein ungetestetes "Medikament" einfach so
auf den Markt werfen? Ich bezweifle das ...).
Davon, dass die Zeit "knapp" wird, ist auch nirgends die Rede - und an
Krebs stirbt man nicht von heute auf morgen.
Naja, es ist eigentlich sinnlos mit deutschem Recht in dieser Sache zu
argumentieren. Der Sachverhalt ist schlichtweg nicht auf Deutschland
übertragbar IMHO.
Es ist eben eine Gewissensfrage und kein juristisches Fallbeispiel. 
korrekt das mit dem "könnte heilen" hab ich gestern nacht überlesen.
natürlich nicht übertragbar auf Deutschland darum gibts auch keine ähnlich geartete Fälle an die sie Rechtssprechung halten könnte. Das wäre Neuland.
Nicht zu verachten die Irrtumsfälle im tatbestand, man gehe davon aus der Apotheker ist nur Wunderheiler und der Ehemann "glaubt" nur eine anzunehmende Heilung. Da wirds erst richtig interessant^^
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25.09.2008, 18:17
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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Zitat von LCF
Interessantes problem.
Das beispiel ließe sich ja auch variieren; z.B. wenn anstelle des apothekers ein lebensmittelhändler, anstelle der frau ein hungernder mensch stünde-das brot ist dann zwar da, aber der hungernde hat nicht die mittel, es zu kaufen, könnte es sich also nur rechtlich gesehen illegal beschaffen.
Einerseits gibt es regeln, die menschliches zusammenleben für alle sicherstellen sollen. Nicht einzubrechen ist z.B. eine davon.
Auf der andren seite gibt es ein indivduelles bedürfnis nach glück (und die eigene wie die gesundheit geliebter menschen gehört wohl dazu).
Was aber soll man tun, wenn gesellschaftliche regeln und individuelles glück kollidieren? Ob ich persönlich einbrechen würde oder nicht, löst dieses dilemma ja im grunde auch nicht. Die gesellschaftliche regel, nicht einzubrechen hätte ja trotzdem ihren sinn- und den verlöre sie auch dann nicht, wenn es meinem persönlichen glück zuwiderläuft.
Das beispiel zeigt auf jeden fall eines, dass formal gleiche regelungen (einbruch ist illegal) im realen leben zu ungleichheit führen müssen und, wenn durchgesetzt, diese befestigen.
Hinzu kommt, dass derartige regelungen nicht vom himmel fallen, sondern von bestimmten menschen aus bestimmten interessen und einer bestimmten ideologie getroffen werden.
Insofern ließe sich sagen, das Verbot des einbruchs wurde von bestimmten menschen aus eigennützigen motiven erlassen- es ist also nicht allgemeingültig oder "natürlich"; da dies nicht meine interessen und motive sind, muss ich mich nicht daran gebunden fühlen, sowenig wie andere menschen in meiner lage. Wenn ich die Regel nicht verinnerlicht habe, kann ich nur zu deren einhaltung durch gewaltmittel gezwungen werden - oder eben nicht, und dann kann ich sie getrost ignorieren.
Hier musst du Glück und körperliche unversehrtheit unterscheiden. Glück ist allgemeinhinn ein Zustand über der den normal Befindlichen. Solange aber deine körperliche Unversehrtheit in Gefahr ist bist du zu handlungen gerechtfertigt die in die Interessensphäre einer Person eingreift solange es das mildeste Mittel ist und zur Gefahrenabwehr taugt.
Bei Hunger ist da bestimmt zu unterscheiden ob es bereits ein gefährlicher Hunger oder nur mal 1-2 Tage nichts gegessen ist.
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25.09.2008, 22:47
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Praetor
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Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 409
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Hier sind aber Amateurjuristen am Werke...
Das ist weder rechtfertigender Notstand noch unterlassene Hilfeleistung noch sonst ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Apothekers.
__________________
Glory, glory to old Ireland,
glory, glory to this island,
glory to the memory of the men
who fought and died,
"No surrender" is the war cry of
the Belfast Brigade.
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25.09.2008, 22:51
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Administrator
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Registriert seit: 04.03.2005
Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.597
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ich dachte es geht hier rein um die moralische gewissensentscheidung, nicht um den juritischen sachverhalt?
Ich denke du hast recht, wenn bei einem eingebrochen wird, bekommt er zu 99% recht, aber meine antwort zb den mann zu drohen die medikamente rauszurücken, bezogen sich nur auf die frage der gewissensentscheidung, also bevor die frau stirbt würde ich persönlich alles probieren die medizin doch zu bekommen.
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26.09.2008, 00:39
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Ädil
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Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 212
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Zitat von Beckmann
Hier sind aber Amateurjuristen am Werke...
Das ist weder rechtfertigender Notstand noch unterlassene Hilfeleistung noch sonst ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Apothekers.
Kannst du auch begründen an welchem Merkmal hier kein rechtfertigender Notstand des Ehemannes vorliegt?
Sicher das mit unterlassener Hilfeleistung weit herbeigeholt...
Nach theleogischer Ansatzweise auf diesen sehr speziellen Fall jedoch durchaus prüfungswert.
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