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20.07.2007, 20:46
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Praetor
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: München
Beiträge: 418
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Die Adoption Octavians
da die autofahrten speziell im sommer immer besonders lang sind habe ich mir derzeit die deutsche geschichte von herbert rosendorfer zugelegt (sehr empfehlenswert da man auch teilweise kugelnd am boden liegt(anm. schlecht beim autofahren(anm. disziplin)))
in diesem behauptet er allerdings auch dass augustus die adoption aus dem testament abgeleitet hat diese so wasserdicht aber nicht war..
dazu muss ich sagen.
1. motivation wäre verständlich.
2. wer hätte sonst der erbe sein sollen denn
3. marc anton hätte es octavian wohl kaum durchgehen lassen wenn er sich etwas usurpiert hätte auf dass er keinen richtigen anspruch marc anton dafür ein auge hatte.
was denkt ihr.. wenn überhaupt jemand da ist.
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21.07.2007, 10:25
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.343
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Du ließt doch nicht etwa beim autofahren?
Ich hab auch schonmal gehört, dass das Testament nicht wasserdicht gewesen sein soll, hab mich aber nie näher damit beschäftigt.
So wie ich das sehe ist besonders wichtig, dass sonst niemand da war. Marc Antons Familienlinie hat sich bereits jahrhunderte vorher von den Juliern getrennt, auch wenn er sich gerne auf die Verwandtschaft zu Caesar berief. Oktavian hingegen war Julier und verhältnismäßig nah mit Caesar verwand.
Weso Marc Anton das evt. nicht wasserdichte Testament nicht angezweifelt hat ist eine interessante Frage. Meines Erachtens nach hängt das damit zusammen dass Marc Anton selbst nicht als Erbe in Frage kam, er sich aber ein möglichst großes Stück vom Kuchen sichern wollte. Oktavian galt nicht gerade als glänzender Politiker und Feldherr und war zudem jung. Marc Anton glaubte wohl Oktavian schnell besiegen zu können, Oktavian war ihm also der passendere Erbe.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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21.07.2007, 11:18
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Praetor
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: München
Beiträge: 418
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ja das hört sich durchaus logisch an, quasi über den willenlosen strohmann augustus doch noch an caesars geld zu kommen, wobei es schon merkwürdig ist dass sich marc anton über die fähigkeiten des octavians ein so schlechtes bild gemacht hat. doch da stellt sich auch die frage wie gut die beiden männer einander damals eigentlich bekannt waren.. hatten sie denn miteinander zu tun ? ab wann hat sich eigentlich cicero in so starken maße um octavian bemüht ?
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21.07.2007, 11:27
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.343
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Oktavian war 19 (?) als Caesar starb, Marc Anton hingegen Kriegserbrobt. Ich denke es ist zumindest verständlich, dass er Oktavian unterschätzte. Wie gut die beiden sich kannten weiß ich aber nicht.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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21.07.2007, 21:56
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Praetor
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: München
Beiträge: 418
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sicher er war jung und marc anton wohl auch recht von sich eingenommen aber er war auch nicht dumm. hätte sich denken können dass wenn caesar den jungen ausgewählt hat wohl was an ihm dran gewesen sein muss.. aber naja man weiß es nicht .. immerhin hat er davon ausgehen können dass octavian auf seiner seite also im lager der caesarianer ist. hat ja nicht wissen können dass er sein eignes lager aufmacht.
bei mir klingelt jedoch gerade etwas .. hat octavian nicht den truppen und bürgern versprochen ihnen ein nettes donativ zu verschaffen mit dem erbe. wenn ich mich da richtig erinnere wird es wohl schwierig gewesen sein für den senat oder die anderen caesarianer ihm diese mittel abzuluchsen ohne einen aufstand zu riskieren.
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22.07.2007, 00:26
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Plebejer
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Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 13
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Zu dem Thema steuere ich mal einige Passagen aus der Augustus-Biographie bei, zwar gehen sie nicht auf alle Fragen in den bisherigen Beiträgen ein, aber sie sind sofort verfügbar, den Rest muss ich erst rauslesen aus dem dicken Wälzer!
Caesars Tod und sein Testament
…... Für die Iden des März hatte der Diktator eine Senatssitzung einberufen, die in der der Kurie des Pompeius, einem Versammlungsraum, den der große Feldherr an das gleichfalls von ihm errichtete Theater angebaut hatte, stattfinden sollte. Warnungen vor einem Attentat schlug Caesar in den Wind, so wie er im Vertrauen auf seine Politik der Versöhnung mit den Vertretern der alten Aristokratie und auf seine zu diesem Zeitpunkt offenbar unangefochtene politische Stellung auch eine Leibwache ablehnte, seine spanische Wache hatte er lange vorher entlassen. Möglich, dass ihn, auf dem Höhepunkt seiner Macht, angesichts seines Alters und seiner angegriffenen Gesundheit eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber der Zukunft erfasst hatte. Tatsächlich ist von ihm aus dieser Zeit der Ausspruch überliefert, sein Wohlbefinden sei in erster Linie für den Staat wichtig; er habe längst Macht und Ruhm im Überfluß erreicht; wenn ihm irgend etwas zustöße, würden dem Staat Unruhen und weit schlimmere Bürgerkriege als bisher drohen. ……
…… Der Diktator hatte im September 45 die letzte Fassung seines Testaments niedergeschrieben. Es war nicht das Testament eines Monarchen, weil es die institutionalisierte Monarchie in Rom (noch) nicht gab; Caesar hatte es vielmehr als Privatmann abgefasst. Doch da er als solcher nicht nur Nobilis, sondern zudem der mächtigste Mann seiner Zeit und amtlich bestallter Diktator war, hatte sein Testament selbstverständlich politische Implikationen. Caesar setzte darin seinen Großneffen Gaius Octavius, den Enkel seiner Schwester Julia und Sohn des Gaius Octavius und der Atia, zu drei Viertel, seine beiden Neffen Quintus Pedius und Lucius Pinarius, Söhne (oder Enkel) einer anderen Schwester mit Namen Julia, zu je einem Achtel als Erben ein. Sollten diese das Erbe ausschlagen oder vor ihm sterben, waren Decimus Junius Brutus und Marcus Antonius als Nacherben genannt. Dem Volk von Rom vermachte Caesar seine Gärten am jenseitigen Tiberufer und jedem einzelnen Bürger 300 Sesterzen in bar (= 75 Denare), was etwas einem Drittel des Monatssoldes eines Soldaten entsprach. Für den Fall, dass ihm noch nach seinem Tode ein Sohn geboren würde, bestimmte er mehrere Personen zum Vormund. Am Schluss des Testaments nahm er Gaius Octavius in seine Familie auf und gab ihm seinen Namen. Der Entschluss zur Adoption des damals 18jährigen jungen Mannes ist, wie die Stelle der Nennung im Testament nahe legt, erst spät in ihm gereift. Da er überdies, wie man aus sicherer Quelle weiß, Octavius selbst nicht davon informiert hat, könnte man daraus schließen, dass er zum Zeitpunkt der Abfassung des Testaments noch auf einen leiblichen Sohn hoffte.
Die Adoption des Gaius Octavius war in ihrer Form nach ungewöhnlich. Die im römischen Recht übliche Adoption betraf unmündige Personen und erfolgte unter Lebenden; Octavius aber wurde durch Testament, das heißt von Todes wegen, und als mündige Person (Person „eigenen Rechts“, sui iuris) adoptiert. Dies sowie die eigenwillige Formulierung, dass Octavius in „Familie und Namen adoptiert“ werden solle, wie unsere Hauptquelle den nicht im Wortlaut überlieferten Text des Testamentes wiedergibt, wirft die Frage auf, was sie für den Erblasser bedeutete. Wollte er die testamentarische Adoption der unter Lebenden gleichsetzen und Octavius als Sohn annehmen, oder wollte er ihm nur seinen Namen übertragen? Wenn letzteres der Fall war, worin unterschied sich die Namensübertragung von der Adoption? In der modernen Forschung ist sogar die Frage gestellt worden, ob eine Adoption wie die des Octavius rechtlich überhaupt möglich und gültig war.
Octavius selbst hat die Suche nach einer Antwort darauf nicht gerade erleichtert. Er nannte sich zwar sofort nach Bekanntwerden des Testaments Gaius Julius Caesar, ließ aber später seine Adoption der längst obsolet gewordenen, nach Kurien geordneten Volksversammlung (Kuriatkomitien) vorlegen und also durch Volksgesetz bestätigen. Tat er das, weil er die testamentarische Adoption für rechtlich nicht hinreichend hielt? An der Gültigkeit des Testaments können kein Zweifel bestanden haben, denn sie war durch die offizielle Annahme von seiten des Erben vor dem Stadtprätor, die Octavius gleich nach seinem Erscheinen in Rom in die Wege leitete, von Rechts wegen festgestellt worden. Was wollte er mit der umständlichen Prozedur der gesetzlichen Bestätigung erreichen, wenn an der Gültigkeit des Testaments keine Zweifel bestanden und Octavius mit seinem Anspruch, den Namen Caesars zu tragen, weder bei den Soldaten noch bei den Standesgenossen auf Widerstand gestoßen war? Es lohnt sich, bei dieser Frage ein wenig zu verweilen. Denn wenn Octavius oder Gaius Julius Caesar (Octavianus), wie er sich als Adoptivsohn nannte, seinen Adoptivnamen zu Unrecht trug, war er ein politischer Niemand; ein Gaius Octavius mochte sich um eine Ämterkarriere bemühen, aber im Kampf um das Erbe des Diktators hatte er nichts zu vermelden. Da sich Octavius, als Gaius Julius Caesar, Sohn des vergöttlichten Diktators Caesar, durchsetzte und zum Begründer des römischen Kaiserreichs wurde, hätte er, wäre seine Adoption nicht rechtsgültig erfolgt, als eine Art falscher Caesar dagestanden. Denn wie schon seine Zeitgenossen gewusst und oft ausgesprochen haben, schuldete er alles, was er im politischen Leben darstellte, seinem Adoptivnamen Gaius Julius Caesar: „Du Knabe, der du alles deinem Namen verdankst“, hielt bereits Marcus Antonius ihm vor.
Für die Beurteilung der Adoption haben wir vor allem die Absicht des Erblassers zu bedenken. Auf sie uns das Testament – über die Adoptionsklausel hinaus – einen wichtigen Hinweis. Caesar hatte, wie gesagt, für jeden Bürger Roms ein Legat von 300 Sesterzen bestimmt. Für dessen Auszahlung war, davon ausgehend, dass die Stadt 300.000 erwachsene männliche Bürger zählte, ein Betrag von 90 Millionen Sesterzen bereitzustellen. ** Die für damalige Verhältnisse schier unglaubliche Höhe dieser Summe kann man daran ermessen, dass sie zur Besoldung von zehn Legionen für gut zwei Jahre ausgereicht hätte. Das Legat gehörte ohne Zweifel in den politischen Raum, und derjenige der es auszahlte, musste darum in der Öffentlichkeit als politischer Erbe Caesars oder zumindest als der ihm im politischen Raum am nächsten stehende Mann gelten. Mithin war Octavius – anders als die beiden Vettern – nicht bloß Privaterbe, und dass Caesar seinem Großneffen eine herausgehobene öffentliche Stellung verschaffen wollte, hatter schon frühzeitig deutlich gemacht. ……
…… Der Weg, den Octavian in seinem Bemühen um Einfluss einschlug, zeigte allen seinen Konkurrenten, dass er wusste, wo die Basis künftiger politischer Macht zu suchen war, und dass man mit ihm würde rechnen müssen. Er erklärte nämlich öffentlich, dass er das testamentarische Legat Caesars an die Bürger der Stadt Rom auszahlen wolle, und machte sich unverzüglich an die Verteilung der Gelder. Da Antonius verständlicherweise nichts aus dem von ihm übernommenen Vermögen des Diktators herausrückte, ließ Octavian seine eigenen Güter, soweit er über sie verfügte, versteigern, erbat und erhielt von seinen Miterben Pedius und Pinarius deren Erbanteile und lieh sich, da der Verkaufserlös bei weitem nicht hinreichte, zusätzlich große Summen von Verwandten und Freunden. Sowie das Geld hereinkam, gab er es nach den lokalen Bezirken der Bürgerschaft (Tribus) gleich an die Bürger Roms weiter. Eine Welle der Sympathie schlug ihm entgegen, und die Prozedur der Verteilung gab ihm immer wieder die Gelegenheit, sich als pflichtbewusster Sohn seines Vaters zu präsentieren, dessen Geschick zu beklagen und die Verschwörer ebenso wie deren Sympathisanten ins politische Abseits zu stellen. Er verhehlte dabei mit Bedacht nicht, dass er es als seine Pflicht betrachtete, den von seinen eigenen Freunden ermordeten zu rächen, undje öfter er das wiederholte, desto enger verband sich der Gedanke der Vergeltung mit seiner Person und desto stärker wurden die anderen Caesarianer, unter ihnen Marcus Antonius, der sich mit den Mördern an einen Verhandlungstisch gesetzt hatte, als politische Erben Caesars in den Hintergrund gedrängt.
Sehr bald wurde allen klar, dass Octavian Antonius auf dem politischen Parkett gewachsen war. Er setzte sich geschickt in Szene und wusste auch politische Fehler seiner Gegner zu seinen Gunsten zu nutzen. Einen besonderen Erfolg konnte er bei der Suche nach Geld für die Auszahlung des vom Diktator dem römischen Volk vermachten Legats verbuchen. Politisch ziemlich unklug, verweigerte ihm nämlich Antonius bald die Herausgabe vieler Güter des Diktators, die für die Erfüllung des Legates verkauft werden sollten, und begründete seine Haltung damit, dass die Eigentumsrechte an ihnen, soweit sie nach 49 vom Diktator als Eigentum von Staatsfeinden konfisziert worden waren, zwischen diesem auf der einen und dem Staat oder den früheren Eigentümern auf der anderen Seite strittig seien. Das war gewiß ein möglicher Rechtsstandpunkt, aber nicht der eines Caesarianers, und vor allem gaben die nun folgenden Eigentumsprozesse Octavian Gelegenheit, sich in der Öffentlichkeit in immer neuen Formulierungen und vor einem beständig wachsenden Kreis von Personen als Erbe des Diktators und Wohltäter der römischen Bürgerschaft darzustellen. ……
**Zum Vergleich: das Vermögen des Marcus Licinius Crassus, eines der reichsten Römer in der ausgehenden Republik, belief sich auf etwa 180 – 250 Millionen Sesterzen.
Quelle:
„Augustus – Eine Biographie“ von Jochen Bleicken, Alexander Fest Verlag, 3.Auflage 1999
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22.07.2007, 02:44
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Praetor
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: München
Beiträge: 418
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von dem buch hab ich noch gar nichts gehört aber die passage allein war schon sehr gut .. ist es im ganzen empfehlenswert ?
aber da hätten wir ja einen punkt .. marc anton war alles andere als bereit einfach klein beizugeben aber octavian war politisch gewitzter und hat sich mit einem zug neben dem erbe noch dazu die sympathie der bevölkerung verschafft. cleverer bub.
zur frage weshalb er das testament später noch einmal ratifizieren ließ.. in welchem jahr war dies denn ? hatte er eventuell gerade innenpolitische probleme ? gab es eventuell das, ja scheinbar falsche, gerücht das testament sei nicht korrekt und er wollte mit diesem schritt diese verstummen lassen ?
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23.07.2007, 13:40
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Plebejer
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Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 13
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Also die Augustus-Biographie von Bleicken (Augustus. Eine Biographie. Fest, Berlin 1998. Sonderausgabe 2000. ISBN 3-8286-0136-7, leider fast gar nicht mehr verfügbar, da der Autor mittlerweile verstorben ist deshalb auch sehr teuer, deshalb bin ich froh eine Ausgabe zu haben die mich nic gekostet hat und eine die ich für 17,- € bei Ebay ergattert habe) ist für mich mittlerweile zum Standardwerk geworden, auf dass ich grundsätzlich zuerst zurückgreife wenn es um Augustus geht. Das Buch ist für das umfangreichste und detaillierteste Werk zum Thema Augustus dass mir bisher in die Hände gefallen ist!!!
Sonderausgabe ==>> http://www.amazon.de/Augustus-Sonder...190704&sr=8-16
Normale Ausgabe ==>> http://www.amazon.de/Augustus-Jochen...190792&sr=8-22
Über welche Dinge im genauen soll ich euch noch Passagen aus dem Buch liefern? Die erste Passage die ich demnächst liefere befasst sich mit der letzten Frage von Rasputin!!!
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26.07.2007, 21:25
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Plebejer
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Registriert seit: 03.03.2007
Beiträge: 13
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Es fragt sich allerdings, was der Wille des Diktators, ihn persönlich zu fördern, über die Verpflichtungen gegenüber dem Geschlecht hinaus konkret bedeutete. Gaius Octavius war damit gewiss nicht Erbe der von Caesar usurpierten, der Sache nach monarchische Herrschaft geworden, denn der Diktator hatte sich nicht als König mit institutionalisierter Nachfolge etabliert. Octavius war vielmehr politischer Erbe, so wie alle Söhne aus Familien nobilitärer Geschlechter durch Tradition und Ansehen mit ihrer Mündigkeit einen ungeschriebenen, aber nicht minder beachteten Anspruch auf eine politische Karriere besaßen. Nur das hatte der Diktator für Octavius tun können, wohl wissend, dass sein (Adoptiv-)Sohn gegenüber allen anderen Aristokraten ein besonderes Anrecht auf eine politische Position geltend machen konnte, und er selbst hätte sie ihm ohne Zweifel verschafft, wenn ihm ein längeres Leben beschieden gewesen und ihm kein leiblicher Sohn geboren worden wäre. Den Anspruch konnte aber nun nicht mehr er, sondern musste der Sohn und Erbe selbst einlösen.
Scheint somit die Absicht, die Caesar mit seinem Testament und der darin ausgesprochenen Adoption verfolgte, klar zu sein, ist die Frage nach der rechtlichen Grundlage der testamentarischen Adoption von Todes wegen noch nicht beantwortet. Die moderne Forschung hat darauf verschiedene Antworten gegeben, doch unserer Ansicht nach ist die Überlieferung in dieser Angelegenheit eindeutig. Es herrscht zunächst Einvernehmen darüber, dass es in den damaligen Rechtsquellen zwar nur die Adoption unter Lebenden gab, in der Zeit Ciceros aber durchaus testamentarische Adoptionen vorgenommen wurden. Die erste uns bekannte Adoption dieser Art war die des Lucius Licinius Crassus (Scipio oder Cornelianus) aus dem frühen 1.Jahrhundert v.Chr.; er wurde als Kind adoptiert und verstarb früh. Offenbar wurden die in Testamenten ausgesprochenen Adoptionen nach Gewohnheit anerkannt, wenn der Kindesvater der Adoption vor dem Prätor nicht widersprach. Letzteres war allerdings notwendig, weil es in aller Regel um Kinder ging, die noch dem Willen des leiblichen Vaters unterworfen waren, nicht um mündige Erwachsene. Die Frage nach der Rechtsgültigkeit der Adoption des Octavius ist nun, abgesehen davon, dass sie von Todes wegen erfolgte, um so schwieriger zu klären, als Octavius ein erwachsener Mann und als solcher nicht mehr den Entscheidungen eines Hausvaters unterworfen war.
Doch auch für diese Art der Adoption kennen wir Beispiele aus der späten Republik. So sind Marcus Junius Brutus, der Caesarmörder, Titus Pomponius Atticus, der Freund Ciceros, sowie der Ritter Gaius Rabirius Postumus in fortgeschrittenem Alter adoptiert worden, und zumindest bei Atticus geschah dies durch Testament. So ungewöhnlich eine solche Adoption auch sein mochte, sie wurde praktiziert und von der Gesellschaft offensichtlich anerkannt.
Entscheidend ist daher für uns, wie die Zeitgenossen auf die Adoption des Octavius reagierten. Da es sich um eine eminent politische Angelegenheit handelte, wäre, sofern das Verfahren in der Rechtspraxis unbekannt oder zumindest ungebräuchlich war, nicht nur bei den politischen Gegnern, sondern bei allen Angehörigen der Nobilität, die nicht eng mit Octavius verbunden waren, eine deutliche Ablehnung des aus dem Testament resultierenden Anspruchs, zumindest aber eine gewisse Zurückhaltung zu erwarten. Davon kann indes keine Rede sein. Zwar spricht Cicero in seinen Briefen bis in den Mai 44 hinein stets von Gaius Octavius, und selbst der Stiefvater Marcius Philippus verwendet im April noch diesen Namen - im Gegensatz etwa zu den Personen, mit denen Octavius von Brundisium aufgebrochen war. Doch das lag ohne Zweifel daran, dass das Testament von Octavius selbst noch nicht offiziell angenommen worden war; Philippus mied den Adoptivnamen gewiss auch deswegen, weil er Octavius ausdrücklich davon abgeraten hatte, das Testament anzunehmen. Eine vorauseilende Anerkennung kann bei dem Standpunkt, welchen die beiden zu der Frage der Annahme des Testaments beziehungsweise zu dessen politischen Implikationen vertraten, nicht erwartet werden. Von Mitte Juni an - Octavius hatte das Testament Anfang Mai beim Stadtprätor angenommen - nennt Cicero ihn Octavianus, was die Anerkennung der Adoption als Gaius Julius Caesar (Octavianus) voraussetzt. Wenn er ihn nicht wie die Menschen aus dem Umkreis des Octavius mit „Caesar“ ansprach und auch Marcus Antonius diese Anrede bei der ersten Fühlungnahme der beiden in Rom vermied, hatte das seinen guten Grunde: Der Name Cesar kam damals einem politischen Programm gleich, und weder noch Antonius – dieser am allerwenigsten – mochten ihm die damit verbundene politische Bedeutung offen zugestehen. Antonius hat jedoch bei aller Rivalität der Adoption niemals widersprochen, ihr durch die Vereinbarung vom 17.März 44 sogar ausdrücklich zugestimmt, da die Anerkennung des Testaments als Teil der Anordnungen (acta) und mithin als eine Sache der Caesarianer zu betrachten war – ein Zugeständnis, dessen politische Tragweite er damals gewiss nicht ganz hat übersehen können. Wenn er, wie erzählt wurde, später einmal gesagt haben soll, dass Octavian sich die Adoption durch Unzucht mit seinem Großonkel erschlichen habe – was nicht viel mehr war als ein rhetorisches Topos zur Verunglimpfung eines Gegners -, so setzt auch das die grundsätzliche Anerkennung der Adoption voraus. Brutus hingegen nannte ihn beharrlich Octavius, vermutlich weil er ihm seine politische Rolle zu keinem Zeitpunkt zuzugestehen bereit war und deshalb die Adoption einfach ignorierte. Dass er sie für unrechtmäßig erachtete, ist gänzlich unwahrscheinlich, war er doch selbst, wenn auch nicht durch Testament, als Erwachsener adoptiert worden.
Bleibt noch zu klären, was das Kuriatgesetz, die Bestätigung der Adoption durch jene altertümliche, faktisch längst ungebräuchliche Form der Volksversammlung, bedeutete. Es ist vielfach gesagt worden, erst dieses Gesetz habe Octavius endgültig zum Erben Caesars bestellt; das aber ist unwahrscheinlich, wurde doch der erste Versuch seiner Beantragung im Frühsommer von Antonius verhindert, so dass Octavius er erst weit über ein Jahr später in seinem Konsulat im Sommer 43, als er im Besitz der Macht war und über den stadtrömischen Verfassungsapparat gebot, genehmigen lassen konnte. Wie man daraus erkennt, maßen sowohl er als auch Antonius dem Gesetz zwar eine gewisse Bedeutung bei, aber von den Soldaten ebenso wie von den meisten Mitgliedern der Nobilität war er schon lange vorher als Sohn Caesars anerkannt worden, und dies nicht nur aus machtpolitischen Rücksichten; Cicero etwa benutzte bereits einige Zeit vor seiner politischen Verbindung mit Octavius im privaten Briefverkehr mit seinem Freund Atticus seinen Adoptivnamen. Das Kuriatgesetz hat mithin auf die öffentliche Anerkennung der Adoption keinen Einfluss gehabt.
Dass Octavius überhaupt auf diese urtümliche Form der Bestätigung seiner Adoption zurückgriff, hatte mit einer ihrer Zuständigkeiten zu tun, nämlich der Annahme von Erwachsenen an Sohnes Statt, die in den Rechtsquellen Arrogation hieß. In der römischen Frühzeit, in die sie gehört, verschaffte sie wohl Personen, die von außen zum römischen Personenverband hinzugestoßen waren, etwa einer vornehmen Familie wie den Claudiern, die offizielle Zugehörigkeit zum Bürgerverband, war aber zur Zeit Ciceros, wie schon die degenerierte Form der Kuriatkomitien zeigt, nicht mehr gebräuchlich. Octavian scheint sich auf dieses völlig antiquierte Rechtinstrument besonnen zu haben, um sich der Öffentlichkeit durch Erhebung des Adoptionsaktes auf die Ebene eines Volksbeschlusses als politischer Erbe des Diktators vorzustellen. Den Missbrauch dieser obsolet gewordenen Volksversammlung zu politischem Zweck hatte ihm im Jahre 59 in einer ganz anderen Sache Publius Clodius Pulcher, ein raubeiniger Vertreter der patrizischen Nobilität, vorgemacht, indem er sich durch sie von einem Plebejer adoptieren ließ, um auf diese Weise zum Volkstribunen gewählt werden zu können, der plebejischer Herkunft sein musste.
Das Kuriatgesetz diente Octavius/Octavian folglich nur als politische Absicherung einer im Übrigen bereits anerkannten Adoption. In der römischen Öffentlichkeit galt dieser Gaius Julius Caesar längst als der Sohn des allmächtigen Diktators, und da die Römer zwischen einem leiblichen und einem adoptierten Sohn im Hinblick auf die rechtliche Stellung oder Ansehen keinerlei Unterschied machten, hat ihm niemand jemals vorgeworfen, „nur“ ein Adoptivsohn zu sein.
So, dass obige ist von mir jetzt eingefügt worden, damit ergibt sich besseres Lesebild, da der erste Beitrag zu diesem Thema, Ausschnitte aus mehreren Kapiteln waren.
Dieser neue Absatz gehört richtigerweise vor den Absatz "…… Der Weg, den Octavian in seinem Bemühen um Einfluss einschlug, zeigte allen seinen Konkurrenten, dass er wusste, wo die Basis künftiger politischer....."
Ich hoffe die Fragen die Rasputin gestellt sind nun hinreichend beantwortet!!!
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