Im September 1922 wird das Deutschlandlied auch Lied der Deutschen oder
Hoffmann-Haydn`sches Lied genannt , zur Nationalhymne der Weimarer Republik. Heinrich Hoffmann von Fallersleben hatte den Text schon 1841 gedichtet. Die Melodie des Liedes übwernahm man von der früheren österreichischen Kaiserhymne
Gott erhalte Franz den Kaiser von Joseph Haydn. Von 1933 bis 1945 sang man nur die erste Strophe des Deutschlanliedes. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militäregierungen vorübergehend das Deutschlandlied.
1949 konnte sich die junge Bundesrepublik lange nicht für eine Hymne entscheiden. Nur die schwarz-rot-goldene Flagge wurde im Grundgesetz als nationales Symbol der BRD festgeschrieben. Adenauer bat daraufhin Bundespräsident Heuss 1952 in einem Schreiben,
das Hoffmann-Haydn`sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen.. Heuss stimmte zu, und so wurde das Lied der Deutschen - jedoch nur die dritte Strophe - zu Nationalhymne.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erklärte Kohl und von Weizsäcker die dritte Strophe des Liedes der Deutschen zur gesamtdeutschen Hymne.
Quelle: G/Geschichte
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