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25.01.2008, 10:32
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Nur ein Mensch.
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Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 211
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Zitat von Wulfnoth
Die Linksextremen Kräfte wollten nie die Republik, sie wollten die Diktatur des Proletariats.
Der Begriff taucht im Parteiprogramm der KPD (1918) nur in einem Nebensatz auf. Richtig ist, dass L/L auf die Arbeiterschaft als die Kraft setzen, die weitere Kriege verhindern würde, indem sie das überkommene Militär, Großbürgertum und den alten Staatsapparat entmachten, die den letzten Krieg ermöglicht hatten und die dessen Folgen zu ihren Gunsten und zulasten der Bevölkerungsmasse umverteilen sollten. Nun gut, das mag man begrüßen oder verurteilen.
Dass es jetzt der parlamentarischen Demokratie irgendwie geholfen hat, die beiden umzubringen kann ich nicht erkennen, ebenso wenig, dass sie fähig gewesen wären, diese zu stürzen, nachdem sie sich im Juni etabliert hatte.
Zitat von Wulfnoth
Du stellst das so hin als ob das Bündnis zwischen (Mehrheits-)SPD und Freikorps von beiden Seiten gewünscht war. Dem ist aber bei weitem nicht so, vielmehr war es ein reines Zweckbündnis.
Politische Bündnisse sind selten Liebesheiraten. Es gab eine Überschneidung der Interessen, sie hatten für den Moment dieselben Gegner, und insofern wollten beide zusammenarbeiten,
Zitat von Wulfnoth
Die Begriffe MSPD und USPD sagen übrigens einiges über die Verhältnisse aus.
Ja, über die damaligen Mehrheitsverhältnisse. (Dass die KPD nie über 16% gekommen ist, sagte ich ja schon). Es ist allerdings ein Widerspruch, die damalige Linke zugleich als Minderheit und gefährliche Gegner darzustellen, die die Staatsmacht hätten überwinden können.
Zitat von Wulfnoth
Man muss doch nur einen Schritt weiter denken. Führender Politiker wird man nicht indem man Däumchen dreht.
Nunja, sie haben sie politisch betätigt und nicht damit gerechnet, dafür umgebracht zu werden- vergleichbares war in Deutschland seit 1848 ja auch nicht mehr passiert. Was sie im Januar 1919 konkret getan oder nicht getan haben, war für die Freikorps offensichtlich irrelevant. Und, soweit man heute sagen kann, einen Aufstand haben sie nicht angezettelt oder angeführt- das ist den späteren Rechtfertigungslegenden ihrer Mörder und politischen Gegner zuzurechnen. Dass die Mörder auch später nie behelligt wurden, kann man durchaus als stillschweigende Zustimmung sehen.
Zitat von Wulfnoth
Zu dem was du sonst in meine Beiträge reininterpretierst habe ich nichts zu sagen.
Einer vergewaltigten Frau zu sagen, „die haben sie sicher nicht umsonst rausgepickt“, wäre ziemlich roh, nicht zuletzt, weil es Schuld vom Täter auf das Opfer umverteilt- in diesem Fall geht es sogar um Mord.
Zitat von Wulfnoth
Ein Generalstreik kann sich nicht exakt gegen irgend etwas richten, das wiederspricht seiner Natur. Auslöser für den Aufruf zum Generalstreik war sicherlich der Putsch aber der Streik selbst legt einfach alles lahm.
Der Aufruf wurde eindeutig infolge des Putschversuchs erlassen- und zwar nicht, um den Deutschen die Benutzung von Schienenwegen oder Kommunikation unmöglich zu machen (warum auch?), sondern speziell den Putschisten und ihren Anhängern. Alles andre waren unvermeidliche „Kollateralschäden“. Ein Ziel hat jeder Streik, sonst bräuchte er nicht ausgerufen werden.
Zitat von Wulfnoth
Du schuldest mir übrigens noch eine Antwort wo dieser zweitägige Streik den Putsch wirklich getroffen haben soll.
Zitat von LCR
Unterbrechung der Telephon- und Telegraphenverbindungen d.h. der Möglichkeit Fernmeldeverbindung zu allen Garnisonen und der Verwaltung in ganz Deutschland aufzunehmen. Unterbrechung der Bahnlinien (verhindert z.B. Truppenverschiebungen). Der Streik von Druckerbetrieben verhindert Proklamationen der Regierung. Unter diesen Bedingungen muss ein Beamtenapparat passiv bleiben- und eine Putschregierung wird zum Papiertiger.
Zitat von Wulfnoth
Oh ich Begrüße dieses Verhalten nicht im mindesten aber unter den gegebenen Umständen konnte die SPD eigentlich froh sein, dass die Reichswehr schlicht gar nichts tat.
Es zeigte unter anderem, wird bei dem Bündnis zwischen Reichskanzlei und Reichswehr+Freikorps am längeren Hebel saß. Es sagt etwas aus über die reale Machtverteilung in der Weimarer Republik.
Zitat von Wulfnoth
Soweit ich weiß waren alle von dir genannten Beispiele Teil des Beamtenapperats, d.h. Staatsbetriebe.
Ein Aufruf zum Generalstreik richtet sich nicht an die Betriebe, sondern an die dortigen Gewerkschaftsmitglieder. Entscheidend ist auch nicht der Rechtsstatus der Betriebe, sondern die gewerkschaftliche Organisation (oder Nichtorganisation) vor Ort. Staatsbehörde und gewerkschaftliche Organisation der Mitglieder sind jedenfalls keine unüberwindlichen Gegensätze- bei der Post war das jahrzehntelang so. Dass nicht jeder, der bei Post oder Eisenbahn arbeitete, deshalb gleich Staatsbeamter war, sollte auch klar sein.
Zitat von Wulfnoth
Doch natürlich zählt es dass es sich dabei um abstrakte Staatstheorie handelt.
Was sollten Verträge zwischen Staaten- die an sich schon etwas Abstraktes sind- sonst sein? (Abgesehen davon war der Deutschlandvertrag mit seinen Regelungen natürlich auch nur abstrakte Staatstheorie.)
Dass die Vereinigung der deutschen Staaten und ihre Entlassung in die volle Souveränität völkerrechtlich geregelt werden musste, liegt doch auf der Hand.
Zitat von Wulfnoth
Fakt ist, dass es seit den Pariser Verträgen keine Einmischung mehr in die Souveränität der BRD gab (vom Status von Berlin mal abgesehen), die BRD war folglich souverän. Der Status der DDR ist durch die Art der Wiedervereinigung irrelevant.
Ein westalliierter Truppeneinsatz war niemals notwendig. Im Falle der Notwendigkeit wäre aber jederzeit möglich gewesen. Ohne den 2+4-Vertrag hätte es weiter alliierte Besatzungszonen und alliierte Vorbehaltsrechte gegeben.
Zitat von Wulfnoth
Artikel 1
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung … [der 2+4-Vertrag entsprach dieser friedensvertraglichen Regelung] …
http://www.documentarchiv.de/brd/dtlvertrag.html
Geändert von LCF (25.01.2008 um 10:35 Uhr)
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25.01.2008, 10:58
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.447
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Der Begriff taucht im Parteiprogramm der KPD (1918) nur in einem Nebensatz auf. Richtig ist, dass L/L auf die Arbeiterschaft als die Kraft setzen, die weitere Kriege verhindern würde, indem sie das überkommene Militär, Großbürgertum und den alten Staatsapparat entmachten, die den letzten Krieg ermöglicht hatten und die dessen Folgen zu ihren Gunsten und zulasten der Bevölkerungsmasse umverteilen sollten. Nun gut, das mag man begrüßen oder verurteilen.
Die Errichtung der Diktatur des Proletariats ist Basistheorie des Kommunismus und wird selbstverständlich von der Kommunistischen Partei Deutschlands vertreten worden sein.
Weiterhin lehnte sich die KPD wie alle internationalen kommunistischen Parteien stark an die Sowjetunion an und über die Zustände dort sind wir uns ja recht gut im klaren.
Dass es jetzt der parlamentarischen Demokratie irgendwie geholfen hat, die beiden umzubringen kann ich nicht erkennen, ebenso wenig, dass sie fähig gewesen wären, diese zu stürzen, nachdem sie sich im Juni etabliert hatte.
Ich sage nicht, dass es der Republik irgendwie geholfen hat, noch das es notwendig war aber ich stelle die Frage ob eine Partei in der BRD, die dem Grundgesetz verpflichtet ist, solche Menschen ehren muss. Natürlich unter Berücksichtigung ihrer Taten und Ziele, wobei letztere identisch mit den Zielen der KPD sind/waren.
Es ist allerdings ein Widerspruch, die damalige Linke zugleich als Minderheit und gefährliche Gegner darzustellen, die die Staatsmacht hätten überwinden können.
Ist es nicht. Die NSDAP erreicht niemals 50% der Stimmen in einer freien Wahl und schaffte es dennoch die Weimarer Republik in die Diktatur zu treiben.
Eine Minderheit kann ein gefährlicher Gegner sein, wenn zwei Minderheiten zudem auf über 50% kommen umso mehr.
Einer vergewaltigten Frau zu sagen, „die haben sie sicher nicht umsonst rausgepickt“, wäre ziemlich roh, nicht zuletzt, weil es Schuld vom Täter auf das Opfer umverteilt- in diesem Fall geht es sogar um Mord.
Ich würde dich im Sinne der Diskussion bitten themenfremde Interpretationen zu lassen.
Ich habe lediglich zu Anfang behauptet, dass die beiden umgebracht wurden weil sie führende Politiker der KPD waren und damit für deren Taten Verantwortung trugen. Du hast beides bestritten. Ich habe angeführt, dass sie ja nicht umsonst umgebracht wurden und dann bist du auf diese komische Schiene gekommen.
Der Aufruf wurde eindeutig infolge des Putschversuchs erlassen- und zwar nicht, um den Deutschen die Benutzung von Schienenwegen oder Kommunikation unmöglich zu machen (warum auch?), sondern speziell den Putschisten und ihren Anhängern. Alles andre waren unvermeidliche „Kollateralschäden“. Ein Ziel hat jeder Streik, sonst bräuchte er nicht ausgerufen werden.
Nochmal: Ein Generalstreik hat zwar einen Anlass, kann sich aber nicht gegen irgend etwas richten sondern beeinträchtigt das komplette öffentliche Leben. Er wird vor allem dann angewandt wenn die Ausrufer des Streiks glauben von letzterem weniger beeinträchtigt zu werden als die Anlassgeber bzw. wenn diese übermächtig sind.
Dass nicht jeder, der bei Post oder Eisenbahn arbeitete, deshalb gleich Staatsbeamter war, sollte auch klar sein.
Bist du dir da für das ausgehende Kaiserreich sicher? Ich würde das bestreiten.
Dass die Vereinigung der deutschen Staaten und ihre Entlassung in die volle Souveränität völkerrechtlich geregelt werden musste, liegt doch auf der Hand.
Es gibt für das Ende des Zweiten Weltkrieges eine ganze Menge offene juristische Fragen. Die Rechten bauen darauf u.a. immer wieder auf. Beispiele wären die ungeklärte juristische Frage des Deutschen Reiches, der interessante Status der ehemaligen Ostgebiete oder auch die Vertreibungen mit allem juristischen Nachhang der bis heute nachwirkt. Eine weitere offene Frage wäre hier auch nicht so dramatisch gewesen.
Man hatte sich auf die Zwei-Plus-Vier-Verträge überhaupt erst 1990 geeinigt, die Regierung der BRD hatten aber bereits vorher bei den Westmächten die Wiedervereinigung angesprochen. Im Übrigen regelten frühere Verträge diese Frage bereits.
Die Zwei-Plus-Vier-Verträge waren ein halbwegs sauberer Schlussstrich, sie waren aber nicht unverzichtbar, da die BRD bereits durch frühere Aktionen de facto als souveräner Staat anerkannt wurde. Der UN-Beitritt wäre z.B. ein Beispiel dafür, denn nur souveräne Staaten sind Mitglied der UN.
__________________
Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
Geändert von Wulfnoth (25.01.2008 um 11:00 Uhr)
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26.01.2008, 19:36
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Nur ein Mensch.
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Registriert seit: 26.12.2007
Beiträge: 211
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Zitat von Wulfnoth
Die Errichtung der Diktatur des Proletariats ist Basistheorie des Kommunismus und wird selbstverständlich von der Kommunistischen Partei Deutschlands vertreten worden sein.
Weiterhin lehnte sich die KPD wie alle internationalen kommunistischen Parteien stark an die Sowjetunion an und über die Zustände dort sind wir uns ja recht gut im klaren..
Zwischen Luxemburg und Lenin gabs wesentliche theoretische Unterschiede: in der Nationalitätenfrage, in der Frage der Notwendigkeit von Mehrheiten zur Machtergreifung (d.h. auch der Interpretation von „Diktatur des Proletariats“), in der Parteiorganisation. Die Sowjetunion gabs 1918 noch nicht und außer dem vereinzelten Emissär Radek auch keine nennenswerten Kontakte. Die „Bolschewisierung“ (richtiger: Unterwerfung unter Moskau) der KPen datiert erst ab 1925. 1918/19 kann davon keine Rede sein.
Zitat von Wulfnoth
Ich sage nicht, dass es der Republik irgendwie geholfen hat, noch das es notwendig war aber ich stelle die Frage ob eine Partei in der BRD, die dem Grundgesetz verpflichtet ist, solche Menschen ehren muss. Natürlich unter Berücksichtigung ihrer Taten und Ziele, wobei letztere identisch mit den Zielen der KPD sind/waren..
Dass man jede Person im Kontext ihrer Zeit sehen muss, ist auch klar, oder? Dass sich eine sozialistische Partei sich auf Sozialisten bezieht, versteht sich. Da sie nicht das Programm von 1918 haben, ist das kein Problem. Die KPD haben sie ja nur zwei Wochen geleitet, und die Partei hat danach ganz andre Wege beschritten („Luxemburgismus“ war unter Stalin sogar ein Synonym für Abweichlertum)
Zitat von Wulfnoth
Ist es nicht. Die NSDAP erreicht niemals 50% der Stimmen in einer freien Wahl und schaffte es dennoch die Weimarer Republik in die Diktatur zu treiben.
Eine Minderheit kann ein gefährlicher Gegner sein, wenn zwei Minderheiten zudem auf über 50% kommen umso mehr..
Die NSDAP hätts alleine auch nicht geschafft. Geholfen haben DNVP, Zentrum (beim EG) und der Reichspräsident. (Eine gesellschaftliche Einbindung, von der die KPD nichtmal träumen konnte).
Der Aufstieg der NSDAP war nicht Ursache der Schwäche, sondern umgekehrt die Unfähigkeit mit der NSDAP fertigzuwerden als sie noch schwach war, also die Schwäche der Republik, Ursache für den Aufstieg der Nazis. Und da sind wir dann wieder bei rechtsnational orientierter Justiz, Verwaltung, Militär usw.
Zitat von Wulfnoth
Ich habe lediglich zu Anfang behauptet, dass die beiden umgebracht wurden weil sie führende Politiker der KPD waren und damit für deren Taten Verantwortung trugen. Du hast beides bestritten.
Welche schlimmen Taten hat die KPD denn in den zwei Wochen begangen, in denen sie von L/L gleitet wurde? Das sie den Januaraufstand geführt hätten, ist ja mangels Beweisen und Plausibilität vom Tisch.
Zitat von Wulfnoth
Nochmal: Ein Generalstreik hat zwar einen Anlass, kann sich aber nicht gegen irgend etwas richten sondern beeinträchtigt das komplette öffentliche Leben. Er wird vor allem dann angewandt wenn die Ausrufer des Streiks glauben von letzterem weniger beeinträchtigt zu werden als die Anlassgeber bzw. wenn diese übermächtig sind..
Er hat Anlass, Ursache und vor allem eine Absicht- und die war der Sturz der Putschisten. Wenn der Putsch lediglich Anlass war, was war deiner Meinung nach die Ursache? Meinst du, man hätte um diese Zeit so oder so einen Generalstreik ausgerufen (warum? Was deutet darauf hin?), und der Putsch kam grade recht?
Zitat von Wulfnoth
Bist du dir da für das ausgehende Kaiserreich sicher? Ich würde das bestreiten.
Post:
Im Zeitraum von 1890 bis 1933 waren die verschiedenen Postorganisationen insgesamt vier Dachorganisationen zugeordnet, wobei die Mehrheit der Gewerkschaften dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB) angehörte, und die berufsständischen Gruppen sich im Deutschen Beamtenbund und dem Reichsbund der höheren Beamten organisierten. Ebenso wie die Postbeamten organisierten sich auch die Postarbeiter, und so entstanden der Verband der Post- und Telegraphen-Arbeiter –und Handwerker in Bochum sowie der Bund Deutscher Telegraphenarbeiter- und Handwerkervereine in Berlin.
http://www.fes.de/archiv/newsletter/...06/zuchet.html
Eisenbahn:
Zitat von Wulfnoth
Es gibt für das Ende des Zweiten Weltkrieges eine ganze Menge offene juristische Fragen. Die Rechten bauen darauf u.a. immer wieder auf. Beispiele wären die ungeklärte juristische Frage des Deutschen Reiches, der interessante Status der ehemaligen Ostgebiete oder auch die Vertreibungen mit allem juristischen Nachhang der bis heute nachwirkt. Eine weitere offene Frage wäre hier auch nicht so dramatisch gewesen..
Den Status der Ostgebiete regelt Artikel 1 des 2+4-Vertrags:
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkraftretens dieses Vertrages endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind.
Da die Frage der Wiedervereinigung erst seit Nov. 89 wieder aktuell war, hätten 2+4-Verhandlungen vorher keinen Sinn gemacht.
Die "Frage" des Deutschen Reiches existiert nicht. Ca. 190 Staaten unterhakten diplomatischen Beziehungen zu Deutschland. Die Fortexistenz des Deutschen Reiches behauptet außer den KRR und ihren Anhängern niemand.
Völkerrechtlich sehe ich nach dem 2+4-Vertrag keine offenen Fragen. Der Rest ist Sache des Zivilrechts, nicht des Völkerrechts.
Zitat von Wulfnoth
Der UN-Beitritt wäre z.B. ein Beispiel dafür, denn nur souveräne Staaten sind Mitglied der UN.
In der UNO geht es um Anerkennung durch die internationale Staatenwelt, in den Verträgen 1955 und 1990 um das Verhältnis zu den Siegermächten. Das eine hatte nur indirekt Einfluss auf das andere.
(Die nächste Antwort wird ein paar Tage länger warten müssen, aber ich vergesse es nicht.).
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26.01.2008, 22:29
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Zitat von LCF
Die "Frage" des Deutschen Reiches existiert nicht. Ca. 190 Staaten unterhakten diplomatischen Beziehungen zu Deutschland. Die Fortexistenz des Deutschen Reiches behauptet außer den KRR und ihren Anhängern niemand.
Das ist so nicht ganz richtig: Das Bundesverfassungsgericht sieht die Fortexistenz des Deutschen Reiches in Form der Bundesrepublik Deutschland.
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26.01.2008, 22:49
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The Censor
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Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Freiburg
Beiträge: 6.447
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Das sie den Januaraufstand geführt hätten, ist ja mangels Beweisen und Plausibilität vom Tisch.
Ah plötzlich ist die KPD bzw. der Spartakusbund als Vorläufer nicht mehr für die Januarunruhen verantwortlich?
Die NSDAP hätts alleine auch nicht geschafft. Geholfen haben DNVP, Zentrum (beim EG) und der Reichspräsident. (Eine gesellschaftliche Einbindung, von der die KPD nichtmal träumen konnte).
Das macht die KPD nicht besser, sie war genauso republikfeindlich wie die NSDAP und letztere hätte ohne die KPD die Republik auch nicht blockieren können. Stichwort: destruktive Mehrheit.
Im Übrigen gibt es auch Beispiele einer Zusammenarbeit gegen die Republik wie z.B. der Streik in Berlin.
Er hat Anlass, Ursache und vor allem eine Absicht- und die war der Sturz der Putschisten. Wenn der Putsch lediglich Anlass war, was war deiner Meinung nach die Ursache? Meinst du, man hätte um diese Zeit so oder so einen Generalstreik ausgerufen (warum? Was deutet darauf hin?), und der Putsch kam grade recht?
Ein Generalstreik kann sich nicht gegen irgendetwas bestimmtes auswirken, wieso ist das so schwer zu verstehen?
Im Übrigen hat bei der Rheinlandbesetzung ein wesentlich umfangreicherer Generalstreik die Franzosen nicht mal ansatzweise zum einlenken bewegt, weshalb sollte ein Generalstreik von 2 Tagen dies bei den Putschisten bewirkt haben. Nein dafür sehe ich keine Anhaltspunkte!
Der Generalstreik hätte nichts bewirkt wenn Reichswehr und Verwaltung geschlossen zu den Putschisten übergelaufen wären, was sie aber nicht sind.
Die "Frage" des Deutschen Reiches existiert nicht. Ca. 190 Staaten unterhakten diplomatischen Beziehungen zu Deutschland. Die Fortexistenz des Deutschen Reiches behauptet außer den KRR und ihren Anhängern niemand.
Ich halte mich hier an das gültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Zwar ist das reichlich abstrakt und ich finde es hat auch keine praktische Auswirkung aber es ist noch gültig. Du siehst also dass der Zweite Weltkrieg eben mehr als eine offene Frage hinterlassen hat. Im Übrigen hast du recht, über 190 Staaten erkennen die BRD an, das war auch schon vor 1991 so und wie lässt sich das mit der angeblich nicht existenten Souveränität vereinbaren? Wie konnte die BRD dann überhaupt unter Willy Brandt bilaterale Verträge mit Moskau abschließen?
Die Zwei-Plus-Vier-Verträge waren nur ein Versuch der Russen einen Fuß in die Tür zu bekommen, letztendlich haben sie aber nur bereits bestehende Tatsachen festgeschrieben. Zu behaupten die Bundesrepublik wäre vorher Besatzungsgebiet gewesen ist falsch, wie die Pariser Verträge eindeutig belegen und um den Bogen zurück zum Ausgang zu schlagen ist es auch falsch zu glauben dass die BRD deshalb eine andere Entwicklung genommen hat als Weimar.
Richtig ist, dass international nach dem Zweiten Weltkrieg erkannt hat, dass eine stärkere Vernetzung der Staaten notwendig ist, das mag die BRD mehr stabilisiert haben aber eine Gesellschaft wird nicht durch die NATO oder UN kontrolliert. Obwohl die Bundeswehr maßgeblich von Wehrmachtsoffizieren aufgebaut wurde ist sie heute vorbildlich integriert. Obwohl Verwaltung und hohe Politik von NSDAP-Kadern durchsetzt waren ist unser Staat weit weniger belastet als z.B. Italien mit den ganzen Rechtsaußenparteien.
Es wäre einseitig zu glauben, dass Weimar nur an den Rechten Kräften gescheitert ist, damit würde man die KPD und andere linksextreme Kräfte fälschlicherweise entlasten.
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Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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