14.10.2008 - 08:34
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  #1  
Alt 06.12.2005, 13:51
Plebejer
 
Registriert seit: 25.02.2005
Beiträge: 10
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

Hallo,

ich habe bisher erfolglos nach brauchbaren Informationen gegoogelt; vielleicht kann ja jemand von Euch eine Frage dazu beantworten. Und zwar habe ich bisher keine Informationen darüber gefunden, ob dieses Übereinkommen noch heute gilt, d.h. ob die Westalliierten immernoch gewisse Rechte in Bezug auf Berlin besitzen. Das Übereinkommen sollte laut einer Verordnung der Bundesrepublik an dem Tag außer Kraft treten, an welchem ein anderer Vertrag die Gegenstände des Abkommens regelt. Danke schonmal im Voraus!
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  #2  
Alt 06.12.2005, 13:59
Benutzerbild von TigerMC
Administrator
 
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Ort: München/Hannover
Beiträge: 2.482
boah da bin ich gnadenlos überfragt, aber interessieren würde es mich trotzdem auch, ob die alliierten zb heute noch irgendwelche recht auf berlin haben, ich tippe mal die haben noch sone art stationierungsrecht...
__________________
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  #3  
Alt 06.12.2005, 14:11
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.343
Ich würde an deiner Stelle mal nach den 2+4-Verträgen googeln. Dort müsste dazu eigentlich was geschrieben stehen.
__________________
Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #4  
Alt 06.12.2005, 15:14
Benutzerbild von Scipio
Separatisto
 
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Bruchsal
Beiträge: 1.005
laut den 4+2 Verträgen erhält die Deurschland die volle Souverenität. ich guck mal gleich im meinen GG nach,ob etwas da über Berlin steht
__________________
Nichts ist unsozialer als der Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung sinken läßt. Ludwig Erhard
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  #5  
Alt 08.12.2005, 16:26
Plebejer
 
Registriert seit: 25.02.2005
Beiträge: 10
Hi nochmal,
zu den 2+4-Verträgen hatte ich leider schon sehr viel (Mist) ergoogelt; man stößt da eigentlich nur auf Seiten irgendwelcher Spinner, z.B. die KRR (ich glaub ihr wisst was ich meine;-) )
Ich halte es für logisch, dass das Abkommen zumindest bis 1994 galt, weil die Alliierten erst dann vollständig aus Berlin abgezogen sind. Ob es nun aber einen neuen Vertrag über deren Rechte gab, habe ich nicht herausgefunden. Irgendwo muss doch aber etwas stehen; ich finde es komisch, dass es sich so schwierig aufstöbern lässt...
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  #6  
Alt 08.12.2005, 18:46
Benutzerbild von Wulfnoth
The Censor
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort: Bremen
Beiträge: 6.343
Also in den 2+4 Verträgen wurde die volle Souveränität Deutschlands festgelegt. Ich denke auch in Bezug auf Berlin. Das der Truppenabzug länger gedauert hat nach so vielen Jahren sollte nicht verwundern.
__________________
Demokratie heißt die Wahl haben. Diktatur heißt, vor die Wahl gestellt werden.
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  #7  
Alt 09.12.2005, 10:42
Plebejer
 
Registriert seit: 25.02.2005
Beiträge: 10
Hm, also ich gehe erstmal davon aus, dass das Abkommen (über Berlin)am 25.9. 1990 unterzeichnet wurde, am 10.3. vorläufig in Kraft trat, und mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrages am 15.3.1991 außer Kraft trat. Würdet Ihr das ebenfalls so sehen?
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  #8  
Alt 11.12.2005, 10:12
Plebejer
 
Registriert seit: 11.12.2005
Beiträge: 17
Auszug aus dem Vertragstext:

Artikel 1
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages endgültig sein. [...]
Gruß
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